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Verbandsklage bestätigt

Berlin (taz) - In letzter Instanz hat gestern das Berliner Bundesverwaltungsgericht zugunsten einer Klage entschieden, die der Landesverband des BUND gegen das Land Berlin und die Arbeitsgemeinschaft Magnetbahn geführt hat. Nachdem der Bund bereits vor zwei Jahren den Magnetbahnbau erfolgreich vor einem Verwaltungsgericht angefochten hatte, war das Urteil in der Revision von einem Oberverwaltungsgericht mit der Begründung kassiert worden, die Form der Verbandsklage sei in Berlin unzulässig, weil die im Berliner Naturschutzgesetz verankerte Verbandsklage ungültig sei. Das Bundesverwaltungsgericht konnte dieser Argumentation nicht folgen. Grundsätzlich sei nicht ausgeschlossen, daß neben den einzelnen Bürgern auch Gruppen das Recht zustehe, mit einer Klage gegen Eingriffe in Natur und Landschaft vorzugehen. Die Verbandsklage steht den Umweltschutzverbänden in Berlin jetzt als Rechtsmittel wieder zur Verfügung.

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