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Gastkommentar"Hilfsorgan" Presse?

■ Presse als Erkenntnisquelle für Staatsanwälte

Nach der unseligen höchstrichterlichen Absegnung des Zugriffs der Strafermittler auf Pressefotos kommt jetzt das übrige Quellen– und Archivmaterial der Presse ins Visier staatsanwaltschaftlicher Begehrlichkeiten. Der Vorgang in den Verlagsräumen der taz birgt größte Gefahren für jede freiheitliche Presse und den Schutz ihrer Informanten. In Bochum durchsuchten sieben Polizeibeamte des BKA Wiesbaden mehrere Stunden ohne jeden Zeugen die Redaktionsräume. Der Ablauf der Durchsuchung rechtfertigt die Annahme, daß es dem BKA darauf ankam, ohne Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Verlags die Sichtung des „Materi Die Presse als „Hilfsorgan“ der Staatsanwaltschaft, das ist es offenbar, was sich die Herren in Karlsruhe und Wiesbaden als Mittel zur Beseitigung ihrer notorischen Beweisnöte ersonnen haben. Die Pressefreiheit, die nur gwährleistet ist bei absoluter Staatsferne der Presse, bleibt auf der Strecke. Vom Umfang des öffentlichen Protestes wird es abhängen, ob den Begehrlichkeiten der Ermittler hier Grenzen gesetzt bleiben. Jony Eisenberg

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