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Thailänderinnen zur Probe und umtauschbar

■ Zehn Institute in Bayern vermittelten thailändische Frauen und Mädchen an deutsche Männer / Ausprobieren und bei Nichtgefallen wurde Umtauschgarantie zugesagt und praktiziert / Anklage gegen die betreffenden Institute nur wegen Verstoß gegen Ausländergesetz

München (ap) - Mädchen aus Thailand zum Mitnehmen auf Probe mit Rückgabe– und Umtauschrecht wurden in letzter Zeit von mindestens zehn Heiratsvermittlern in Bayern angeboten. Die Vermittlungsgebühr pro Frau betrug rund 10.000 Mark. Nachdem sich bei den seit April dieses Jahres andauernden polizeilichen Ermittlungen der Verdacht des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution nach dem Strafgesetzbuch nicht bestätigt habe, werde jetzt gegen die zehn Betreiber der Heiratsvermittlungsinsti tute wegen des dringenden Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz ermittelt. Bei den zehn Instituten in München und Umgebung seien im Dezember auf Weisung der Staatsanwaltschaft München I und nach Erlaß von Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Haussuchungen durchgeführt worden. Dabei seien drei illegal eingereiste Thailänderinnen festgenommen und umfangreiches Adressen– und Karteimaterial sichergestellt worden. In der überwiegenden Zahl der Fälle seien die Frauen in ihrem Heimatland von einem thailändischen Ehepaar angeworben worden, wobei ihnen die Heirat mit einem deutschen Mann in Aussicht gestellt worden sei. Auch von Arbeitsbeschaffung in der Bundesrepublik sei die Rede gewesen. Die Mädchen die in Thailand meist in ärmlichen Verhältnissen lebten mußten sich die Reisekosten in Höhe von 2.500 DM leihen. In dem Bericht wurden mehrere Einzelfälle geschildert. So sei einem 39jährigen Mann aus Süddeutschland eine schwangere 27jährige Thailänderin vermittelt worden, die vor ihm vom selben Institut bereits einem 27jährigen, einem 76jährigen und einem 85jährigen zur Begutachtung zur Verfügung gestellt worden sei. Einem 76jährigen Rentner aus dem Raum Augsburg sei eine 26jährige Thailänderin für 6.000 Mark Anzahlung vermittelt worden. Nachdem er die Thai–Frau mit nach Hause genommen habe, sei sie nach vier Tagen spurlos verschwunden. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, daß die Heiratsvermittler gegen die Bestimmungen des Ausländergesetzes verstoßen hätten, weil sie die Mädchen zur illegalen Einreise verleitet und dabei auch unterstützt hätten. Die Bestimmungen des Ausländergesetzes sähen dafür Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor, auch der Versuch sei schon strafbar. Da fällt frau wirklich nichts mehr zu ein. Nicht daß Frauen für den germanischen Männernmarkt importiert werden, soll hier wohl der Skandal sein, sondern daß sie illegal als Ausländerinnen hier sind. Frohes Fest den Scheuklappen und Gehirnaustauschteilen, wünscht d.s..

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