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Hamburger Journalisten wehren sich

■ 200 Besucher auf der Veranstaltung "Journalisten als Polizisten?" / Offener Brief an Justizsenator / Protest gegen Abhöraktion

Hamburg (taz) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Oktober letzten Jahres, das grundsätzlich die Beschlagnahme von Pressefotos und -filmen mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, hat in Hamburg Journalisten aufgeweckt. Die Veranstaltung der Interessengemeinschaft Hamburger Pressefotografen, der Hamburger Rundschau und der IG–Medien „Journalisten als Polizisten?“ am vergangenen Montag im Hamburger Klecks–Theater besuchten u.a. 200 Journalisten und Mitglieder der Hamburger Gruppe „Kritische Polizisten“. In der juristischen Bewertung des BVG–Urteils meinte Wolfgang Kreider von der Rundfunk–Fernseh–Film–Union (RFFU), daß das BVG–Urteil unzulässig sei, weil ein Grundgesetz–Artikel, die Pressefreiheit, mit Strafverfolgungsinteressen abgewogen wird. Strafverfolgung habe aber dem Grundgesetz immer untergeordnet zu sein. Günter Schwarberg von der Illustrierten Stern desillusioniert: „Was nützt uns das Recht, wenn man es wendet, wie man es gewendet haben will?“ Einig war man sich, politischen Druck ausüben zu müssen, um eine Änderung der Strafprozeßordnung zu erreichen, damit auch selbstrecherchiertes Material wie Filme oder Notizzettel vor der staatsanwaltlichen Gier geschützt sind. Die Veranstalter planen gegen das BVG–Urteil eine Journalisten–Demo. Eine neue Gesetzesinitiative wird von den Grünen in Bonn vorbereitet. Protest gegen Abhöraktion Hamburg (ap) - Journalisten in Hamburg haben am Dienstag in einem offenen Brief an den Hamburger Justizsenator Wolfgang Curilla gegen Telefon–Abhöraktionen der Polizei während der Auseinandersetzungen um die Hafenstraßen–Häuser im vergangenen November protestiert. Unter anderem seien vertrauliche Gespräche von Reportern abgehört und damit das Redaktionsgeheimnis gebrochen worden.

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