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Privater Rundfunk auch in Hessen?

Wiesbaden (ap) -Privat veranstalteter Rundfunk soll in naher Zukunft auch in Hessen möglich sein. Eine Arbeitsgruppe von Fachleuten legte am Freitag in Wiesbaden ihren Vorschlag für ein Landesmediengesetz vor, das die Zulassung und die Ausstrahlung privater Hörfunkprogramme über terrestrische Frequenzen regeln soll. Die Zulassung privaten Rundfunks soll dazu führen, daß sich neben den vier Hörfunkprogrammen des Hessischen Rundfunks ein fünftes Programm privater Veranstalter etabliert. Die Arbeitsgruppe, die auf Begehren der CDU/FDP–Koalitionsfraktionen eingesetzt worden war, schlägt die Bildung einer landesweiten „Hörfunkkette“ vor. Die vorhandenen terrestrischen Frequenzen, mit denen bis zu 70 Prozent der Haushalte erreicht werden können, sollen zu einer Kette zusammengeschlossen werden. Die Finanzierung des privaten Rundfunks soll vorrangig über Werbung erfolgen. Der Gesetzesvorschlag enthält ein Verbot lokal oder regional begrenzter Werbung, sie darf nur für das gesamte Verbreitungsgebiet ausgestrahlt werden. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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