Embryonenschutzgesetz geplant

Grundzüge des Gesetzentwurfes ist restriktiver als alter Entwurf von vor zwei Jahren  ■ Aus Bonn Oliver Tolmein

Das Bundeskabinett hat gestern die Grundzüge eines „Embryonenschutzgesetzes“ beschlossen. Danach soll jede Form von Leihmutterschaft in der BRD verboten werden. Uneinigkeit herrscht noch darüber, ob jeder Verstoß gegen das Verbot bestraft werden soll. Strafrechtlich verboten werden sollen auf jeden Fall aber der Gentransfer in die menschliche Keimzelle, gezielte Maßnahmen zur Geschlechtswahl bei künstlicher Befruchtung, die gezielte Erzeugung genetisch identischer Menschen und von Chimären – und Hybridwesen aus Mensch und Tier und die gezielte Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. Bezüglich des strafrechtlichen Verbots einer solchen Erzeugung erweist sich der Kabinettsbeschluß als restriktiver als der vor zwei Jahren vorgelegte „Entwurf für ein Embryonenschutzgesetz“ des Justizministeriums. Verboten werden soll nämlich nicht nur die gezielte Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken durch künstliche Befruchtung, sondern auch die Forschung an sogenannten „überzähligen“ Embryonen, die künstlich erzeugt wurden, um eventuell später bei der Mutter eingesetzt zu werden. Dieses Verbot „fremdnütziger Verwendung“ menschlicher Embryonen wird aber im „Kabinettsbericht zur künstlichen Befruchtung“ interpretationsfähig begründet. Auffällig ist, daß die Forschung an Embryonen im Stadium ihrer ersten Zellteilung explizit nur abgelehnt wird, weil „derzeit noch keine konkreten medizinischen Fragestellungen erkennbar (sind), die eine Forschung an Embryonen...unverzichtbar erscheinen ließen.“ Im Gegensatz zur Leihmutterschaft soll die künstliche Befruchtung erlaubt sein. Allerdings sind sich die Ministerien nicht einig, ob neben der ho mologen Insemination (bei der Samen und Ei von Eheleuten zusammengebracht werden) auch die heterologe (bei der Samen oder Eizelle von Dritten stammen) erlaubt sein soll. Strittig ist auch noch, ob die künstliche Befruchtung nur bei Ehepaaren oder auch bei Nicht-verheirateten zulässig sein soll. Grundsätzlich plädiert Bundesministerin Süßmuth allerdings dafür daß „Kindeswohl über den Kinderwunsch“ zu stellen: da die künstliche Befruchtung erhöhte psychische und somatische Risiken mit sich bringe erfordere sie eine gesicherte und besonders verantwortungsvolle Elternschaft, was nur bei Ehen sicher gewährleistet sei. Die Grünen kritisieren, daß Süßmuth bei der Frage der künstlichen Befruchtung Stellung für diese bezogen habe, ohne sich „die hier dringend notwendigen Informationen zu verschaffen“. Sie hätte die Beantwortung einer vor einem halben Jahr gestellten Großen Anfrage der Grünen zu diesem Thema erst für April 1988 angekündigt.