: Kohl-Kompromisse und die Kosten
Begrenzung der Agrarsubventionen
Brüssel (dpa/taz) – Die Agrarausgaben dürfen 1988 27,5 Mrd. ECU (57 Mrd. DM) nicht überschreiten. In den nächsten Jahren dürfen sie nur geringer als das allgemeine Wirtschaftswachstum (Bruttosozialprodukt- BSP) steigen: Höchstens um 80 wird ab 1988/89 bis zum Wirtschaftsjahr 1991/92 eine Garantiemenge von 160 Mio. Tonnen festgesetzt. Wird sie überschritten, so werden im folgenden Jahr die Garantiepreise um 3 % gesenkt. Ähnliches gilt für andere Agrarprodukte.
Alle EG-Länder müssen ihren Landwirten die Stillegung von Ackerflächen gegen Entschädigung kräftig nahelegen. Der Bauer muß mindestens 20 Prozent seiner Gesamtfläche für wenigstens fünf Jahre stillegen. Dafür bekommt er je nach Ertrag des Bodens mindestens 100 bis 600 ECU pro Hektar (207 bis 1.242 DM). Außerdem wird die Möglichkeit des Vorruhestandes für Bauern EG-weit eingeführt. Damit soll die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit gefördert werden.
Sicherung der EG-Finanzen
Für die Eigenmittel der Gemeinschaft wird ein Gesamtrahmen von 1,3 % des Bruttosozialproduktes festgelegt. Dieser Satz gilt für Verpflichtungsermächtigungen der Mitgliedsländer – und zwar bis 1992. Die Ausgaben der Gemeinschaft könnten demnach bis 1992 rund 53 Mrd. ECU (110 Mrd. DM) betragen. Das wäre gegenüber den voraussichtlichen Ausgaben von 1988 43 Mrd. ECU= 89 Mrd. DM) ein Zuwachs um etwa 22 %.
Bisher verfügt die EG über drei Arten eigener Einnahmen: Zölle, Agrarabschöpfungen und vor allem einen Anteil von höchstens 1,4 % an der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten. Künftig gibt es eine „Vierte Einnahmequelle“, nämlich einen Schlüssel, bei dem dafür gesorgt ist, daß der 1,4prozentige Mehrwertsteuerbeitrag höchstens 55 % des BSP ausmachen darf. So werden vor allem für Italien, Griechenland und Portugal erhebliche Mehrbelastungen durch das BSP-Verfahren wieder zurückgenommen. Für die BRD (die 26 % des EG-Budgets finanziert) bedeutet das erhebliche Beitragssteigerungen.
Aufstockung des Strukturfonds
Die drei EG-Fonds (Agrarstrukturentwicklung, Regionalentwicklung und Sozialfonds) sind derzeit mit 7,4 Mrd. ECU (15,3 Mrd. DM) ausgestattet. Dieser Betrag wird noch 1988 um 400 Mio. ECU (828 Mio. DM) erhöht. In den nächsten vier Jahren bis 1992 kommen jährlich 1,3 Mrd. ECU (2,7 Mrd. DM) hinzu. Dies sind dann 13 Mrd. ECU (27 Mrd. DM). 1993 soll die Verdoppelung gegenüber 1987 erreicht sein. Diese Verdoppelung ist für die besonders armen Regionen garantiert. Von den Fonds profitieren vor allem Portugal, Spanien, Griechenland und Irland.
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