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Kiel: Untersuchungsbericht gestoppt

■ Ex-Landesgeschäftsführer der Unabhängigen Wählergemeinschaft, Siemund, erwirkt einstweilige Verfügung gegen den Barschel-Pfeiffer-Bericht wegen falscher Passage zu seiner Person

Kiel (dpa) – Die Kieler Druckerei Schmidt und Klaunig KG hat gestern Widerspruch gegen den Beschluß des Amtsgerichts Kiel eingelegt, mit dem am Sonntag die Auslieferung des Untersuchungsberichts über die Barschel-Pfeiffer-Affäre gestoppt worden war. Firmeninhaber Stamp sagte auf Anfrage, damit solle versucht werden, daß die bereits gedruckten Exemplare doch ausgeliefert werden können. Über den Widerspruch solle noch am Montag verhandelt werden.

Eine einstweilige Verfügung gegen die Druckerei hatte der frühere Landesgeschäftsführer der Unabhängigen Wählergemein schaft Schleswig-Holstein (UWSH), Manfred Siemund, erwirkt. Nach seiner Darstellung enthält der Untersuchungsbericht eine falsche Tatsachenbehauptung. Falsch sei die Formulierung: „Wie der Betroffene Pfeiffer an die weiteren Informationen betreffend ... eine Verurteilung des Landesgeschäftsführers der UWSH, Siemund, herangekommen ist, konnte der Ausschuß nicht klären.“ Nach Ansicht des Gerichts erweckt die Passage den Eindruck, daß es eine Verurteilung gegeben habe. Er sei aber nicht vorbestraft, sagte Siemund.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Klaus Klingner, selbst Richter von Beruf, trat der Darstellung Siemunds mit der Bemerkung entgegen, daß in dem Bericht nicht behauptet werde, Siemund sei vorbestraft. Mit dem Wort Verurteilung sei „kein strafrechtliches Urteil gemeint worden“.

In dem Bericht solle zur Verdeutlichung an der inkriminierten Stelle folgender Hinweis angebracht werden: „Damit wird nicht zum Ausdruck gebracht, daß der Zeuge Siemund tatsächlich wegen Betruges verurteilt ist. Die entsprechende Behauptung des Betroffenen Pfeiffer hat sich der Ausschuß nicht zu eigen gemacht.“

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