Parlamentarier sahen Phantom Mauss

■ In der Bonner Außenstelle des BKA begann der Untersuchungsausschuß zum Celler Anschlag gestern mittag mit der Vernehmung des Agenten Werner Mauss / Aussagen sollen nicht „vertraulich“ bleiben

Aus Hannover Jürgen Voges

In der abgeschirmten Außenstelle des Bundeskriminalamts (BKA) in Meckenheide bei Bonn hat gestern mittag die Vernehmung des Agenten Werner Mauss durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuß zum Celler Anschlag begonnen. Die niedersächsischen Parlamentarier haben mit dieser nichtöffentlichen Vernehmung auf BKA–Gelände einen Kompromißvorschlag des Agenten akzeptiert, den dieser im Zuge der juristischen Auseinandersetzung nun eine Zwangsvorführung unterbreitet hatte. Damit erhält jetzt zumindest der zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuß, der sich in Hannover mit dem Treiben von Werner Mauss befaßt, die Gelegenheit, den wichtigsten Zeugen zu befragen. Der umfangreiche Fragenkatalog der Abgeordneten reicht von der „Operation Neuland“, bei der die Beteili gung Werner Mauss und des Niedersächsischen Verfassungsschutzes an einem Mordanschlag in Algerien zu klären ist, über Fragen nach der Rolle von Mauss beim Celler Anschlag, bis hin zu gesetzwidrigen Ermittlungsmethoden im Falle des hannoverschen Juweliers Rene Düe. Diesen Fall hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein anderer Untersuchungsauschuß des Landtages behandelt, ohne jemals Mauss dazu vernehmen zu können. Damals hatte es die CDU– Mehrheit noch abgelehnt Werner Mauss zwangsweise vorführen zu lassen. Der Ausschuß zum Celler Loch beschloß dann im vergangenen Dezember, einstimmig nach dem Agenten fahnden zu lassen. Dagegen klagte Mauss vor dem Verwaltungsgericht und mußte sich, nachdem er in erster Instanz erfolglos blieb, kompromißbereit zeigen. Der Ausschuß stimmte schließ lich einer Vernehmung an einem von Mauss vorgeschlagenen Ort außerhalb Niedersachsens zu, verlangte aber, daß die Aussage des Agenten nicht für vertraulich erklärt werden dürfe und damit voll öffentlich verwertbar sein müsse. Außerdem beharrten die Parlamentarier auf ihrem Recht, gegen den Zeugen bei falscher oder unvollständiger Aussage Zwangsmaßnahmen wie Ordnungsgeld oder Beugehaft verhängen zu können.