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Verzögert, aber nicht gefährdet

Aus Bonn Oliver Tolmein

Die Beratungen über das Artikelgesetz, mit dem das strafbewehrte Vermummungsverbot, die Kronzeugenregelung, die Strafbarkeit der Befürwortung von Gewalt und der Haftgrund Wiederholungsgefahr bei Landfriedensbruch eingeführt werden sollen, stagnieren derzeit. Anlässe dafür gibt es mehrere. Eine wesentliche Rolle spielen die Bundesländer, die teilweise ihre Stellungnahmen zum Artikelgesetz nicht am vereinbarten 20. Februar abgeliefert, sondern sich eine Verlängerung der Frist bis zum 20.3 ausbedungen haben. Bedenken auch von CDU/FDP–regierten Ländern wie Niedersachsen richten sich gegen die Wiedereinführung des verschärften alten Paragraphen 88a unter neuem Namen (130b). Aus dem CDU/FDP–regierten Rheinland– Pfalz kommt Widerspruch wegen des strafbewehrten Vermummungsverbots. Die Bundesregierung muß die Stellungnahmen der Bundesländer abwarten, weil es sonst später Schwierigkeiten bei der erforderlichen Abstimmung mit dem Bundesrat gibt. Bundesinnenminister Zimmermann hat aber noch mit anderen Schwierigkeiten zu kämpfen: Die FDP–Bundestagsfraktion beharrt darauf, mit der Strafbewehrung des Vermummungsverbots eine Vorschrift ins Versammlungsrecht aufzunehmen, die die Vernichtung des polizeilichen Dokumentationsmaterials (wie Fotos und Videos) nach „von A bis O friedlich verlaufenen Demonstrationen“ regelt. Das, so heißt es aus der FDP–Fraktion, sei Inhalt des Mannheimer FDP–Parteitagsbeschlusses. Zimmermann stelle sich, so wird von seiten der FDP geklagt, absolut stur. Staatssekretär Kinkel (FDP) vom Justizministerium habe versucht, das Thema zur Sprache zu bringen, habe aber nichteinmal einen Gesprächstermin im Innenministerium bekommen. Auch die strittige Frage, ob die Einführung des Haftgrundes „Wiederholungsgefahr“ sich auf“Landfriedensbruch allgemein bezieht, wie es die CDU/CSU will, oder nur auf schweren Landfriedensbruch, wie es die FDP fordert, ist noch nicht abschließend geklärt. Offen ist dem Vernehmen nach auch noch, ob die Kronzeugenregelung auch Bewährungsstrafen für des Mordes angeklagte „terroristische Straftäter“ einschließen soll. Diese Unstimmigkeiten, die in keinem Fall an der Substanz des Artikelgesetzes kratzen, haben zur Folge, daß das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr, wie ursprünglich geplant, vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Das Kabinett, das dem Artikelgesetz bisher grundsätzlich zugestimmt hat, soll dieses jetzt voraussichtlich im April, manche reden auch erst von Mai, dann förmlich verabschieden.

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