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Urabstimmung im April

■ Die entscheidende Phase im ÖTV–Tarifkonflikt

Von Martin Kempe

Berlin (taz) - Der Termin für die Urabstimmung steht schon fest. Vom 12. bis 14. April will die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr ihre Mitglieder über Streik abstimmen lassen. Voraussetzung dafür ist aber, daß die Tarifparteien des Öffentlichen Dienstes in den gestern nachmittag aufgenommenen Verhandlungen in Stuttgart nicht doch noch zu einem Kompromiß gekommen. Ob es zum Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst kommt, hängt vor allem von den Arbeitgebern ab. Sie hatten schon im Februar die Verhandlungen für gescheitert erklärt und das Schlichtungsverfahren beantragt. Als dann die Schlichtungskommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesinnenministers Hermann Höcherl (CSU) ihren Einigungsvorschlag unterbreitete, war es den Arbeitgebern wieder nicht recht: Sie lehnten den Schlichterspruch im Gegensatz zu den Gewerkschaftsvertretern ab. Die ÖTV war nach eigenem Bekunden bis an die Grenze ihrer Kompromißfähigkeit gegangen. Eineinhalb Stunden Wochenarbeitszeitverkürzung in zwei Stufen bei einer Laufzeit von vier Jahren sind wahrhaftig kein überzeugender Schritt hin zur 35–Stunden–Woche. Die vorgeschlagenen Lohnerhöhungen von 2,4 Prozent im laufenden Jahr, 1,4 und 1,7 Prozent in den beiden folgenden Jahren werden ebenfalls kein ÖTV–Mitglied vom Hocker reißen. Vor allem bei der Arbeitszeit hatten sich die Arbeitgeber stur gestellt: eine Stunde und keine Minute mehr bis 1991, so ihre Verhandlungslinie. Wenn die Verhandlungen nach der Schlichtung nicht zu einem Kompromiß führen, ist die Friedenspflicht automatisch erloschen. Die Gewerkschaft kann dann ihre Mitglieder für Urabstimmung und Arbeitskampf mobilisieren.

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