Frau „Magistra“ bleibt vorerst ein Er

■ Die Klage zweier Akademikerinnen auf einen weiblichen Titel endete gestern mit einem Vergleich Verwaltungsgericht Berlin fordert Universität auf, Magisterordnung zu ändern und einen weiblichen Titel einzuführen

Aus Berlin Vera Gaserow

Müssen Hochschulabsolventinnen sich gefallen lassen, mit einem eindeutig männlichen Akademikertitel wie „Doktor“ oder „Magister“ herumzulaufen? Zwei Berliner Publizistikstudentinnen fanden „nein“ und lehnten 1986 ihre Akademikerurkunde, die sie zum stolzen „Magister Artium“ machen wollte, schlichtweg ab. Gestern nun endete der Grundsatzstreit um diesen allerorts üblichen Akt der akademischen Geschlechtsumwandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Vergleich. Es sei keineswegs „Pippifax“, was die beiden Klägerinnen mit ihrem Begehren erstreiten wollen, hatte die Anwältin der beiden Publizistik–Studentinnen vor Ge richt ausgeführt. Es ginge nicht an, daß Frauen einfach unter dem Titel des „Obergeschlechts“ Mann subsumiert würden. Eine solche Benennung stelle für die Frauen eine Diskriminierung dar, denn es gäbe durchaus die Möglichkeit einer sprachlichen Differenzierung. In anderen Hochschulfachbereichen sei das beispielsweise mit dem Begriff Diplom–Kauffrau längst üblich. Bei dem Magister–Titel hat bisher jedoch einzig Hessen qua Beschluß der zuständigen Frau „Minister“ auch die weibliche Form zugelassen. Daß der Grundsatzstreit um die Frau „Magistra“ nicht nur eine spaßige Angelegenheit sei, darin waren sich Klägerinnen, Gericht und die beklagte Freie Universität Berlin einig. „Ich persönlich“, so hatte die Rechtsvertreterin der Universität offen erklärt, „halte einen solchen Titel auch für eine Diskriminierung.“ Die Universität könne jedoch keine weiblichen Titel verleihen, weil die in der Magisterordnung leider nicht vorgesehen seien. Bei der geplanten Änderung der Magisterordnung sei zwar auch eine entsprechende Änderung geplant, aber die dafür zuständige Kommission habe zwei Jahre lang ergebnislos vor sich hin getagt. Wann die unlängst einberufene neue Kommission ihr Werk vollendet, sei nicht abzusehen. Auch das Gericht erklärte das Anliegen der Klägerinnen gestern „für sehr verständlich“. Juristisch jedoch, so ließen die RichterInnen durchblicken, hätten sie einige Probleme, in dem männlichen Magister–Titel einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes zu sehen. Das sei bei einem kaum gebräuchlichen, zudem noch lateinischen Titel wohl etwas zu hoch gegriffen. Da ein abschlägiger Gerichtsentscheid aber die Diskussion um die überfällige Titeländerung nur negativ beeinflussen könnte, einigte man sich schließlich auf einen Vergleich: Die beiden Frauen „Magister“ zogen ihre Klage zurück, während die Universität sich verpflichtete, ihnen bei einer entsprechenden Änderung der Magisterordnung rückwirkend den Titel „Magistra“ zu verleihen. Und das Gericht diktierte den zuständigen Hochschulpolitikern die Empfehlung ins Stammbuch, eine Änderung der Akademiker–Titel schon jetzt umgehend zu prüfen.