CDU und Polizei wollen Aids–Datei

■ Der Innenminister–Konferenz liegt eine entsprechende Empfehlung der Polizeivertreter der Länder vor / Hinweise im zentralen INPOL–System abrufbar

Von Susanne Paas

Bremen (taz) - Hinweise auf Aids–Kranke und HIV–Infizierte sollen bundesweit in den Computern des zentralen Polizei–Informationssystems „INPOL“ gespeichert und so direkt abrufbar gemacht werden. Das ist die Beschlußempfehlung des „Arbeitskreises II“ (AK II) - besetzt mit einem Polizeidelegierten aus je dem Bundesland - an die Konferenz der Innenminister. Die Konferenz tagt Donnerstag und Freitag in Celle und will dort versuchen, zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder in der umstrittenen Frage zu kommen. „Aus Gründen der Fürsorge für die Polizeibeamten“, so der AK II in seiner Empfehlung, die der taz vorliegt, soll „der personengebundene Hinweis Ansteckungsgefahr (ANST) und im Freitext der Hinweis auf die HIV– Infektion in allen INPOL–Bund– Anwendungen gespeichert werden.“ Das bedeutet: Bei jeder kriminalpolizeilichen Routine–Anfrage, ob bei einer Verkehrskontrolle oder auch nur fürs Aktenschreiben, leuchten in der Bildschirmmaske der Polizeicomputer die vier Buchstaben „ANST“ als sogenannter „personenbezogener Hinweis“ (PHW) auf. Auf eine gemeinsame Entscheidungshilfe für die Minister hatten sich AK II und die Datenschützer des Bundes und der Länder nach gemeinsamen Sitzungen nicht einigen können. In der bisher unveröffentlichten Empfehlung des AK II ist von den Mindestbedingungen der Datenschützer nichts mehr übrig geblieben. Fortsetzung auf Seite 2 die hielten eine INPOL–Speicherung von Aids–Kranken oder HIV– Infizierten gar nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen für machbar, zulässig und überhaupt nützlich. „Keinesfalls darf eine Aids–Datei entstehen“, hatten die Datenschützer - bei Gegenstimme des Bayrischen Beauftragten - in ihrem Beschluß vom 7.Dezember letzten Jahres gefordert. Nur für den Fall, daß es „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit infizierten Personen kommt“, könne die Speicherung hingenommen werden. Im Bildschirm–Datenfeld der „personengebundenen Hinweise“ bei INPOL aber hätten HIV–Hinweise schon gar nichts zu suchen. „Eingestellt“ gehörten deshalb entsprechende Praktiken der Länder, „da diese Hinweise bei allen Abfragen erscheinen“. Nur ein besonders befugter Benut zerkreis und nur zu Zwecken der Eigensicherung sei ein Zugriff auf die Aids–Daten zu erlauben. Aber nur „ärztlich gesicherte Hinweise, die die Polizei rechtmäßig erlangt habe“, dürften aufgenommen werden. Weil Innenminister Zimmermann bislang keine Veranlassung sah, Aids–Speicherungen in INPOL bis zur bundeseinheitlichen Klärung zu untersagen, haben die meisten Länder schon Tatsachen geschaffen und umfangreiche Dateien angelegt. Bremen und das Saarland speichern nach eigenen Angaben keine HIV–Merkmale, Hamburg und Rheinland–Pfalz nach eingeschränkten Verfahren. Innerhalb des AK II haben die Polizei–Delegierten der Länder Bremen, Hamburg, NRW, Rheinland–Pfalz und Saarland erfolglos gegen die Vorlage gestimmt. Ein ähnliches Abstimmungsergebnis wird für heute bei den obersten Polizeiherren erwartet. Mit Unions– Mehrheit würde die Vorlage dann verwirklicht. Als „Sprengsatz im bundespolizeilichen EDV–System“ wertete der zuständige Beamte des Bundesdatenschutz–Beauftragten, Dammann, gegenüber der taz die unterschiedliche Praxis der Länder: „Die sind auf abgestimmtes Vorgehen angewiesen!“ Susanne Paas