"OH, WIE SCHÖN DIE WORTE FLIESSEN..."

■ GELANGWEILTER ODER SADISTISCH VERANLAGTER RICHTER VERFASST ABLEHNUNGSBESCHEIDE GEGEN STRAFGEFANGENE IM VERSMASS

„OH, WIE SCHÖN

DIE WORTE FLIESSEN...“

GELANGWEILTER ODER SADISTISCH VERANLAGTER RICHTER VERFASST ABLEHNUNGSBESCHEIDE GEGEN STRAFGEFANGENE IM VERSMASS

52 Vollz 14/88

Landgericht Bonn

Beschluß

In der Strafvollstreckungssache des Hans-Peter N., z.Zt. in der JVA Rheinbach, Aachenerstraße 47,

gegen

den Leiter der JVA Rheinbach

hat die StVK des LG Bonn am 18. Mai 1988 durch Richter Dr. Schmidt-Räntsch beschlossen:

Der Antragsteller schrieb an die Vollstreckungskammer,

die Versagung von Urlaub sei ein großer Jammer.

Daß er dem Trunke hoffnungslos ergeben,

gelogen sei und schamlos hingebogen.

Er führe ein ganz grundsolides Leben,

arbeite brav und fühl‘ zum Weib sich hingezogen.

Die Kammer fand indessen in den Akten

lauter schrecklich dumme Fakten.

Sie belegen klar und überdeutlich:

An Bier und Schnaps der N. freut sich.

Er ist auch leider so gebaut, daß wenn er trinkt

er auch noch klaut.

Da Papier oft sehr geduldig ist

und hochentwickelt der Beamten List,

fragte der Richter auch die Caritas

in Euskirchen, ob denn stimme das,

was über N. in den Akten steht.

D'rauf antwortet der Müller ganz gequält:

Der N. trinkt so gern und viel,

daß er es nicht mal einseh'n will.

Den Antrag weise deshalb ich zurück

und muß den N. weiter plagen:

Er hat auch die Kosten hier zu tragen!

Armer N.! Er hat auch gar kein Glück!

Gegenstandswert: 50.-DM

Dr. Schmidt-Räntsch

Ein betroffener Strafgefangener fragt an: Ist diese Form rechtlich zulässig? Ist sie nicht als eine Art von Menschenverachtung angreifbar? Handelt es sich bei dem Richter um einen Parallelfall zum Richter Somersken (Landgericht Köln), der ca. 81/82 vom Dienst suspendiert wurde wegen fachärztlich nachgewiesener Gehirnschäden?