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Erster Erfolg in Südafrika?

■ Nach dem zweiten Streiktag: Arbeitsminister will angeblich mit Gewerkschaften verhandeln / Bisher zwölf Tote / Noch keine Entscheidung über die Sharpeville-Six

Erster Erfolg in Südafrika?

Nach dem zweiten Streiktag: Arbeitsminister will angeblich mit Gewerkschaften

verhandeln / Bisher zwölf Tote / Noch keine Entscheidung

über die Sharpeville-Six

Von Michael Fischer

Berlin (taz) - Die südafrikanische Wirtschaft war auch am gestrigen zweiten Tag des größten Streiks in der Geschichte Südafrikas weitgehend lahmgelegt. Ebenfalls am Dienstag verschob Richter Human vom Obersten Gericht in Pretoria seine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die „Sechs von Sharpeville“ auf den Beginn der kommenden Woche.

In der Machtprobe zwischen den Gewerkschaften, den Unternehmen und dem Apartheid-Regime zeigte sich Arbeitsminister du Plessis inzwischen konzessionsbereit. Er erklärte, mit den Gewerkschaften über deren Forderungen verhandeln zu wollen.

Nach Schätzungen der unabhängigen „Labour Monitoring Group“ beteiligten sich auch am Dienstag wieder mehrere Millionen Schwarze an dem Streik, allerdings weniger als am Vortag. Das Daimler-Werk in East-London blieb geschlossen. Im Umfeld der Protestaktionen kamen bis gestern landesweit zwölf Menschen ums Leben. Bei Bombenanschlägen, Überfällen und Polizeiangriffen wurden außerdem 22 Menschen verletzt.

Die Gewerkschaftsdachverbände COSATU und NACTU versuchen seit Montag mit der dreitägigen Aktion, das Apartheid-Regime zur Aufgabe seines Planes zu bewegen, den ohnehin geringen politischen Spielraum der schwarzen Opposition mit zwei neuen Gesetzen weiter zu begrenzen.

Mit dem „Labour Relations Amendment Bill“ soll das Streikrecht der Gewerkschaften drastisch eingeschränkt werden. Das Gesetz zur „Förderung ordnungsgemäßer Innenpolitik“ würde das im Februar unter Berufung auf den Ausnahmezustand erlassene Verbot der 17 wichtigsten Oppositionsgruppen legalisieren. Außerdem wollte das Apartheid-Regime mit dem Gesetz die ausländischen Hilfszahlungen an südafrikanische Oppositionsgruppen unterbinden. Fortsetzung auf Seite 2

Südafrika...

Die Apartheid-Planer haben diesen Teil des Gesetzentwurfs inzwischen fallengelassen. US-Kongreßabegordnete und EG -Parlamentarier hatten dem Rassisten-Regime gedroht, neue Sanktionen zu beschließen, falls der Gesetzentwurf verabschiedet werden sollte. Die EG will den Oppositionsgruppen dieses Jahr fast 50 Mio. Mark zukommen lassen. Würden diese sog. „positive Maßnahmen“ vom Apartheid -Regime verboten, fiele es den westlichen Regierungen schwerer, die Forderung nach den „negativen Maßnahmen“ wie Sanktionen weiterhin abzulehnen.

Bei den Verteidigern und Unterstützern der „Sechs von Sharpeville“ herrschte gestern nach der Erklärung des Richters Niedergeschlagenheit. Die Bundestagsabgeordnete Ellen Olms, die für die Grünen den Prozeß beobachtete, sagte der taz, die Nicht-Entscheidung des Richters habe bei den Rechtsanwälten den Eindruck hinterlassen, er werde am Montag eine Wiederaufnahme des Prozesses ablehnen. Rechtsanwalt Prakash Diar möchte in diesem Falle ein Berufungsverfahren beantragen. Ob dies allerdings zugelassen wird, sei unsicher.

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