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Kein Persilschein für Werner Höfer

■ Schreibtischtäter Höfer unterliegt dem Spiegel

Kein Persilschein für Werner Höfer

„Schreibtischtäter“ Höfer unterliegt dem 'Spiegel‘

Von Matthias Holland-Letz

'Der Spiegel‘ darf Werner Höfer weiterhin einen „Schreibtischtäter“ nennen. Das Kölner Landgericht wies gestern morgen Höfers Klage auf Widerruf, Unterlassung und ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Mark zurück.

'Spiegel'-Autor Harald Wieser hatte Ende letzten Jahres über einen Artikel berichtet, der unter dem Namen Höfers am 20.9.1943 in der Nazi-Postille '12-Uhr-Blatt‘ veröffentlicht wurde. In seinem Text feiert der spätere Leiter des „Internationalen Frühschoppens“ die Hinrichtung des Pianisten Karl-Robert Kreiten durch die Nazis. Neben dieser Tirade, so schrieb Harald Wieser in der Ausgabe Nr. 51 des Nachrichtenmagazins, hätte der „Schreibtischtäter Werner Höfer“ zahllose weitere Nazi-Artikel verfaßt.

Mit „Schreibtischtäter“ sei keine Tatsachenbehauptung gemeint, entschied nun die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts. Es handele sich vielmehr um eine Meinungsäußerung, sagte der Vorsitzende Richter, Wilfried Huthmacher. Eine Meinungsäußerung sei aber nur dann angreifbar, argumentierte das Gericht, wenn sie den Tatbestand der Schmähkritik erfülle. Unter diesem Begriff verstehen die Juristen eine vollkommen unsachliche Kritik, die lediglich zum Ziel hat, den Betroffenen in seiner Ehre herabzusetzen und zu kränken. Das sei hier nicht der Fall, entschied das Landgericht mit Blick auf die weiteren Höfer -Artikel aus der NS-Zeit. Artikel, „die in eindeutiger Weise das Gedankengut des Unrechtsregimes im Dritten Reich verherrlicht und dadurch zur Stützung des Systems beigetragen haben“, wie es in der schriftlichen Entscheidungsbegründung heißt.

Höfers Anwalt, Dr. Ulrich Wackerhagen, will seinem Mandanten empfehlen, Berufung einzulegen. Die Entscheidungsgründe, so der Anwalt, seien nicht stichhaltig. (AZ280 671/87)

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