Grüne: "Peinliches Versehen"

■ Jutta Ditfurth hat offenbar nichts mit dem "Versehen bei der Versendung" des Finanzierungsantrages für die Hoechst-Kampagne 86 zu tun / Schlamperei einer Mitarbeiterin in der Grünen Geschäftsstelle

Grüne: „Peinliches Versehen“

Jutta Ditfurth hat offenbar nichts mit dem „Versehen bei der Versendung“ des Finanzierungsantrages für die Hoechst

-Kampagne '86 zu tun / Schlamperei einer Mitarbeiterin in

der Grünen Geschäftsstelle

Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Die Grünen-Politikerin Jutta Ditfurth hat den Beschluß des Bundsvorstands ihrer Partei zur Finanzierung der sogenannten Hoechst-Kampagne nicht gefälscht. Bei den als angebliche Beweismittel kursierenden Papieren aus der Grünen Parteispitze handelt es sich nur um Finanzanträge. Ihre unterschiedliche Fassung geht offenbar auf eine Schlamperei in der Grünen Geschäftsstelle zurück. Jenseits von Fälschungsvorwürfen und Papier-Wirrwarr bleibt aber der Kern umstritten: Ob der Frankfurter Radikalökologe Manfred Zieran zu Recht oder zu Unrecht eine Aufwandsentschädigung aus grünen Geldern im Rahmen einer Kampagne gegen die Firma Hoechst bezogen hat. Da mit befaßt sich bereits eine grüne Untersuchungskommission.

Der von Walter Oswalt gegen Jutta Ditfurth erhobene Vorwurf der „Manipulation von Bundesvorstandsbeschlüssen“ reduziert sich nach bisherigen Erkenntnissen auf ein „peinliches Versehen“ (Sprecher Schroeren) in der grünen Geschäftsstelle: Eine Mitarbeiterin habe an Oswalt nicht den endgültigen, dreiseitigen Antrag geschickt, sondern ein für die interne Buchhaltung zusammengeheftetes zweiseitiges „Misch-Masch„-Papier, das als zweite Seite eine Kopie aus einem älteren Antrag enthielt, auf dem die Kontonummer der Empänger stand. In der Tat hatte es einen früheren (nicht befaßten) Antrag für die Hoechst-Gelder gegeben, der offenkundig keine zeitlichen Modalitäten enthielt und die vermuteten Kosten untereinander anders gewichtete. Beide Anträge hätten sich immer schon in der Geschäftsstelle befunden; es sei „Quatsch“, wegen „des Versehens bei der Versendung“ nun von einer Fälschung zu reden. Der Irrtum wurde den Grünen zufolge auf einer Vorstandssitzung am 6. Juni dieses Jahres aufgeklärt.

Zur Vorgeschichte: Im April 1986 beschloß der Grüne Bundesvorstand, einer von Hoechst angeklagten Gruppe Frankfurter Grüner, darunter Jutta Ditfurth, Manfred Zieran und Walter Oswalt, einen Zuschuß von 40.000 Mark zu gewähren für Öffentlichkeitsarbeit und Prozeßkosten. In dem Finanzantrag wird das Geld für „die kommende intensive Hauptphase der Kampagne“ verlangt. Kosten der Vorphase seien bereits durch andere grüne Gremien abgedeckt. Gemäß diesem Wortlaut war es später nicht legitim, daß Manfred Zieran auch rückwirkend eine Aufwandsentschädigung von 8.800 Mark aus diesem Geld erhielt. Entsprechend wirft sein heutiger Kontrahent Oswalt ihm vor, in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Bundesvorstand heute: Vorstandsbeschlüsse würden sich in der Regel nicht den Wortlaut der Anträge zu eigen machen, sondern nur über die Plausibilität der Gesamtsumme befinden. „Durch die Bewilligung dieses Zuschusses war keineswegs ausgeschlossen, daß auch solche Kosten, die (...) vor der Bezuschussung entstanden waren, gedeckt werden, soweit sie kein anderes grünes Gremium bezahlt hatte bzw. bezahlen würde“, heißt es in einer Vorstandserklärung vom Montag. Das Protokoll jener Vorstandssitzung enthält nach Angaben von Michael Schroeren, Pressesprecher des Vorstands, nur den Vermerk „Zuschuß Hoechst Kampagne bewilligt“.