: Erwerbslose sollen Urlaub anmelden
BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe müssen ihren Urlaub beim Arbeitsamt anmelden. Darauf wies die Behörde jetzt hin. Mit Zustimmung des Arbeitsamtes können Arbeitslose bis zu sechs Wochen vom Wohnort und dem heimatlichen Arbeitsmarkt fernbleiben; Arbeitslosengeld oder -hilfe könnten dann aber nur für drei Wochen gezahlt werden. Wer sich ohne Zustimmung des Arbeitsamtes die Sonne auf den Bauch scheinen und sich dabei erwischen läßt, verliert jeden Anspruch auf finanzielle Leistungen vom ersten Tag der Abwesenheit an.
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