: NPD: Zahlung ja, Finanzierung nein
NPD bestätigt Vereinbarung mit DVU, bestreitet aber Finanzierung / Auch wenn NPD nicht kandidiert, sollen Gelder „eigenen Wahlkampfaufwendungen“ dienen / SPD-Experten: NPD juristisch nicht zu belangen ■ Von Wolfgang Gast
Berlin (taz) - Der NPD-Vorsitzende Martin Mußgnug hat der taz die Echtheit der Papiere bestätigt, aus denen hervorgeht, daß die rechtsradikale „Deutsche Volksunion“ (DVU) im Anschluß an die kommende Europawahl der NPD einen „Kostenersatz“ von einer Million Mark leisten will. Wie berichtet, hat die NPD in den letzten drei Jahren für die Europawahl 1989 über 800.000 Mark an Abschlagszahlungen kassiert. Sie wird aber an der Wahl zugunsten einer Kandidatur der DVU nicht teilnehmen. Zuletzt wurde ein gleichlautender Antrag des NPD-Vorstandes auf einem außerordentlichen Bundesparteitag in Feucht (Mittelfranken) am 26. Juni mit 182 zu 133 Stimmen durchgesetzt. Mußgnug soll dabei die Abstimmung zugunsten der DVU mit einer Vertrauensfrage für sich und den NPD-Vorstand verbunden haben. Wahrscheinlich stammt die anonyme Veröffentlichung der Vereinbarungen zwischen NPD und DVU aus der Vorstandsetage der NPD. In der Vergangenheit hatten sich wiederholt NPD-Mitglieder gegen ein Bündnis mit der DVU des Herausgebers der 'National-Zeitung‘ Gerhard Frey ausgesprochen, da sie um ihr eigenes Profil im rechtsradikalen Lager fürchteten.
Daß die NPD jetzt den Wahlkampf der DVU finanziert, weil diese selber keinen Anspruch auf eine Vorfinanzierung des Wahlkampfs hat, wies NPD-Chef Mußgnug weit von sich. Die Vereinbarung mit der DVU ziele nur darauf ab, daß die NPD „die Million für Wahlkampfaufwendungen der eigenen Partei“ erstattet bekommt. Die Unkosten sollen durch den Wahlkampf für die vier NPD-Kandidaten anfallen, die auf der Liste der DVU kandidieren. Auf die Nachfrage, ob diese Kosten nicht durch die reguläre Wahlkampfkostenrückerstattung abgedeckt werden, die der DVU nach der Europawahl mit einiger Wahrscheinlichkeit zustehen, reagierte der NPD-Vorsitzende ungehalten. Das sei Angelegenheit des Bundesschatzmeisters der NPD, er selbst kenne sich da nicht aus. Dieser wisse, ob die NPD die anstehende letzte Rate für den Europawahlkampf 270.000 Mark, die am 25. Juli fällig werden - in Anspruch nehmen will. Der Telefonanschluß des Schatzmeisters war dann aber stundenlang belegt.
Der zuständige Referent in der Bonner Bundestagsverwaltung Biederbick erklärte, „was da gemacht wird, muß jetzt im einzelnen geprüft werden“. Mit Bekanntwerden der Vereinbarungen zwischen NPD und DVU hätten „die Dinge jetzt eine andere Qualität, als die von Gerüchten“. Die Fraktionen im Bundestag gaben bislang keine Stellungnahmen ab. Der Sprecher der FDP wollte „die Geschichte nicht aufwerten“, und die CDU verwies auf ungenügende Kenntnis der Vorgänge. Der Sprecher des SPD-Parteivorstands Heussen meinte, es sei „noch kein Ansatzpunkt erkennbar“, um gegen die NPD vorzugehen. Nach Auskunft der SPD-Rechtsexperten könne die NPD solange juristisch nicht belangt werden, wie die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Europawahl noch nicht abgelaufen ist. Das wäre etwa Anfang Mai 1989. Die Partei der Grünen will heute in Bonn mögliche Schritte gegen das Bündnis NPD-DVU beraten.
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