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Klimmzüge

Prügelnder Landesbär verletzt die Ehre nicht  ■ K O M M E N TA R

Über ein halbes Jahr hat die politische Staatsanwaltschaft gebraucht um zu prüfen, ob gegen die Träger der Sweat-Shirts ein Anfangsverdacht für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens vorliegt. Hatte diese Zeitspanne schon auf ein negatives Ergebnis schließen lassen, so ist der Grund dafür nun endgültig klar. Immerhin bedurfte es einiger rechtlicher Klimmzüge, vorbei an einschlägigen Strafrechts -Kommentaren, um die Beamten von dem ungeheuerlichen Vorwurf der Staatsverunglimpfung reinzuwaschen.

Der „objektive Betrachter“, hinter dem sich kein anderer als der Herr Staatsanwalt verbirgt, meint also, der prügelnde Bär ist keine Ehrkränkung, weil er „veni-vidi -vici“ singt. Dem könnten wir uns ohne weiteres anschließen, würde die politische Staatsanwaltschaft den „objektiven Betrachter“ auch mal in anderen Paragraph-90a-Verfahren heraushängenlassen. Denn wer den korruptionsdurchtränkten Senat eine kriminelle Vereinigung nennt oder eine Berliner Fahne beim Tina Turner-Konzert durch den Staub schleift, kommt nicht unbehelligt davon. Aufschlußreich ist der Beschluß jedoch auch, weil sich die Staatsanwaltschaft damit ganz offen zu einem Gesinnungsstrafrecht in puncto Paragraph 90a bekennt.

Plutonia Plarre

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