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AKW Krümmel ist todsicher

Lüneburg (dpa) - Der Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat die letzte von einstmals rund 400 Klagen gegen die achte Teilgenehmigung für das AKW Krümmel an der Elbe abgewiesen.

In dem am Montag bekannt gewordenen Urteil (Az 7 OVG A 122/81) wurden alle von den Klägern aufgestellten Zweifel an der Sicherheit des Reaktordruckbehälters als widerlegt, unberechtigt oder sicherheitstechnisch nicht bedeutsam bezeichnet. Damit kann der Druckbehälter als das Herzstück des größten Siedewasserreaktors der Welt mit einer Leistung von 1.300 Mega-Watt rechtlich nicht mehr angegriffen werden.

Die Kläger hatten den verwendeten Stahl des Reaktorbehälters als mangelhaft bezeichnet, Schweißfehler gerügt und erklärt, der Druckbehälter könne „wie eine Bombe explodieren“. Sowohl das schleswig-holsteinische Sozialministerium als Genehmigungsbehörde als auch die beigeladenen vier Energieversorgungsunternehmen hielten die Kritik für „haltlos“.

Gegen mögliches Materialversagen sei angeblich ausreichend Vorsorge getroffen und die festgestellten Produktionsfehler seien „sicherheitstechnisch tolerabel“. Das Gericht, das außerdem über 40 Beweisanträge der Kläger abwies, gab den Aussagen der Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins Norddeutschland mehr Gewicht als den Klägern, denen „Neigung zu Fehlinterpretationen, Mißverständnisse und unzutreffende wissenschaftliche Vorstellungen und entstellende Zitate“ vorgehalten wurden.

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