: Verschlepptes Verfahren
■ Polizei-Hundeführer beleidigte ehemaligen KZ-Häftling / Strafanzeige gegen den Polizisten ruht noch immer in der Schublade des Staatsanwalts
Bremens politischem Staatsanwalt, Hans Georg von Bock und Polach, steht eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins Haus. Der Grund: Er verschleppt ein Strafverfahren gegen einen anderen Staatsdiener, den Hundeführer Schober von der Bremer Schutzpolizei. Das jedenfalls meint der Nordbremer Rechtsanwalt Joachim Kempas, der die Beschwerde spätestens Anfang August einreichen will, wenn der Staatsanwalt sich bis dahin nicht gerührt hat. Die Chancen dafür sind gering: Von Bock und Polach ist in Urlaub.
Anlaß für das Strafverfahren gab der Polizeibeamte Schober schon vor fast einem Jahr. Am 25. Juni schützte er das Bekleidungs
haus Adler in Bremen-Arsten vor Demonstranten, die gegen die Geschäftspraktiken Adlers in dessen südkoreanischer Niederlassung protestierten. Seinen Schäferhund führte Schober an der Leine, dennoch sprang der Hund den Flugblattverteiler und früheren KZ-Häftling Ludwig Baumann an. Auf die spontane Erinnerung des 65jährigen: „Sowas ist mir im KZ auch schon passiert“, konterte Schober: „Und da leben Sie noch?“ Ins KZ sei man ja nicht umsonst gekommen, setzte er nach, da müsse man schon was verbrochen haben.
Soweit der Dialog vor den Adler-Werken, wiedergeben aus der Sicht Ludwig Baumanns in der Dienstaufsichtsbeschwerde und
der Strafanzeige wegen Beleidigung, die daraufhin einreichte. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ruht nach Auskunft der Bremer Innenbehörde bis zum Ende des Strafverfahrens. Doch das ist nicht in Sicht. Schober äußerte sich bislang noch nicht zur Sache : Staatsanwalt von Bock lud ihn
nicht vor. „Zuviel andere Arbeit“, sagte er zur Begründung gegenüber der taz.
Anwalt Kempas sieht das anders: „Es ist schließlich nicht das erste Mal, daß Staatsanwalt von Bock außerordentlich lange braucht bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte.“
mw
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