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Bullen unter sich

■ Polizist muß Geldbuße für Kinnhaken zahlen, den er einem Kollegen verpaßt hat, der ihm mit einem Schlagstock drohte

Ein Kinnhaken, den ein 34jähriger Schutzpolizist einem Kollegen von der Führerscheinstelle zu Weihnachten 1986 versetzte, kostet den Beamten 1.000 Mark Geldbuße und 750 Mark Schmerzensgeld. Damit wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen geringer Schuld eingestellt. Der Angeklagte hatte den Faustschlag ins Gesicht zugegeben. Er sei jedoch zuvor beleidigt worden, sagte der Polizist. Er habe den Mann nicht verletzen, sondern nur zum Schweigen bringen wollen. Hinterher habe er sich selber erschrocken.

Der Angeklagte war in der Weihnachtsnacht aufgrund einer Anzeige wegen Ruhestörung in die Kreuzberger Wohnung des damaligen Kollegen gerufen worden. Statt sich auszuweisen, habe ihn der Mann, so der Polizeibeamte, in aggressiver Haltung mit einem Schlagstock bedroht. Als er nach späterer Feststellung der Personalien bereits gehen wollte, seien herbe Worte gefallen.

Der Zeuge, jetzt Angestellter im Landeseinwohneramt, wurde inzwischen rechtskräftig wegen Widerstandes verurteilt. Er bestritt allerdings Bedrohung und Beleidigung. Er habe bloß gesagt, „da wird Dir noch ein Sternchen wachsen“ - eine Anspielung auf eine Beförderung. In diesem Moment sei er blitzartig von der Faust getroffen worden. Von dem Schlag habe er eine bleibende Narbe davongetragen.

dpa

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