: Jurist darf „Horst- Wessel-Lied“ singen
Mainz (dpa) - Die Ermittlungen gegen den Staatsanwalt Horst Leisen, der in Trier öffentlich das „Horst-Wessel-Lied“ gesungen haben soll, sind eingestellt worden. Ermittelt worden sei wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, berichtete Oberstaatsanwalt Hans Seeliger am Freitag in Mainz. Der Beschuldigte habe in Lokalen wiederholt das „Horst-Wessel -Lied“ gesungen. Dies sei jedoch jeweils im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft geschehen, ohne daß unbeteiligte Dritte davon hätten Kenntnis nehmen können. Deshalb seien die Ermittlungen eingestellt worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen