: Linguistischer Haftbefehl
■ Am Mittwoch wurde der Wiesbadener Andreas Semisch wieder verhaftet / Bundesanwaltschaft wirft ihm Anschläge auf Strommasten vor / Linguistisches Gutachten soll Beteiligung beweisen
Frankfurt (taz) - Gestern mittag bestätigte der Sprecher der Bundesanwaltschaft Prechtel die erneute Verhaftung des Wiesbadeners Andreas Semisch. Prechtel erklärte, „neue Erkenntnisse“ hätten ergeben, daß Semisch „in erheblich stärkerem Maße“ in Straftaten „eingebunden“ sei, als die Bundesanwaltschaft bisher angenommen habe. Semisch war bereits im Herbst 1987 im Zusammenhang mit den Schüssen an der Startbahn West verhaftet worden. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, an Anschlägen auf Strommasten teilgenommen zu haben und im zeitweiligen Besitz von zwei 1984 und 1986 bei Demonstrationen in Hanau verschwundenen Polizeipistolen gewesen zu sein. Ende April dieses Jahres war der Haftbefehl aufgehoben und Semisch auf freien Fuß gesetzt worden.
Nach Informationen der taz führten „linguistische Gutachten“ jetzt zu seiner Wiederverhaftung. Diese sollen ergeben haben, daß Semisch mehrere Bekennerbriefe und Erklärungen zu Anschlägen auf Strommasten verfaßt hat. Die Gutachten stützen sich auf Vergleiche mit Briefen, die Semisch aus dem Gefängnis geschrieben hat. In der Nacht zum Donnerstag waren in Wiesbaden 50 bis 60 Leute spontan vor das Polizeipräsidium gezogen und hatten gegen die Verhaftung protestiert. Im Anschluß an die Demonstration kam es zu Prügeleien mit der Polizei, die 25 Menschen festnahm und zur Personalienfeststellung brachte. Eine weitere Gruppe wurde auf dem Heimweg eingekesselt und zusammengeschlagen. DemonstrantInnen berichteten, daß ihnen anschließend ärztliche Versorgung verweigert worden sei.
hei
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