: Besuchsrecht für behinderte Mutter
Die geistig behinderte Mutter des anderthalb Monate alten Babys „Franziska“ hat jetzt endlich ein Besuchsrecht für ihr Kind erhalten. Der 35jährigen Frau K. wurde Ende Mai das Sorgerecht für ihr Neugeborenes aberkannt, weil sie und ihr Mann nach Auffassung des Richters nicht in der Lage wären, das Baby zu versorgen. Das Ehepaar ging juristisch gegen das Urteil vor - bisher erfolgreich. In einer einstweiligen Anordnung beschloß das Landgericht, daß „Franziska“ nicht zu einer Ersatzfamilie nach Westdeutschland gebracht werden darf. Ein Familiengericht erlaubte Frau K. nun - nach einem Monat Trennung - ihr Kind für eine Stunde wöchentlich zu besuchen. Eine grundsätzliche Entscheidung des Landgerichtes steht noch aus. Gegen die Aberkennung des Sorgerechts hatten seinerzeit mehrere Behindertenverbände, die Alternative Liste sowie das gesamte Personal der Geburtsstation des Neuköllner Krankenhauses Mariendorfer Weg, wo Franziska zur Welt kam, protestiert. Das Neuköllner Jugendamt sperrt sich nach wie vor dagegen, Franziska ihren Eltern zurückzugeben.
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