piwik no script img

Besuchsrecht für behinderte Mutter

Die geistig behinderte Mutter des anderthalb Monate alten Babys „Franziska“ hat jetzt endlich ein Besuchsrecht für ihr Kind erhalten. Der 35jährigen Frau K. wurde Ende Mai das Sorgerecht für ihr Neugeborenes aberkannt, weil sie und ihr Mann nach Auffassung des Richters nicht in der Lage wären, das Baby zu versorgen. Das Ehepaar ging juristisch gegen das Urteil vor - bisher erfolgreich. In einer einstweiligen Anordnung beschloß das Landgericht, daß „Franziska“ nicht zu einer Ersatzfamilie nach Westdeutschland gebracht werden darf. Ein Familiengericht erlaubte Frau K. nun - nach einem Monat Trennung - ihr Kind für eine Stunde wöchentlich zu besuchen. Eine grundsätzliche Entscheidung des Landgerichtes steht noch aus. Gegen die Aberkennung des Sorgerechts hatten seinerzeit mehrere Behindertenverbände, die Alternative Liste sowie das gesamte Personal der Geburtsstation des Neuköllner Krankenhauses Mariendorfer Weg, wo Franziska zur Welt kam, protestiert. Das Neuköllner Jugendamt sperrt sich nach wie vor dagegen, Franziska ihren Eltern zurückzugeben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen