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Jurist fordert Entschädigung für NS-zwangssterilisierte Blinde

Marburg (dpa) - Blinde, die zwischen 1933 und 1945 aufgrund des nationalsozialistischen Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwangssterilisiert wurden, sollen in das Bundesentschädigungsgesetz aufgenommen werden.

Diese Forderung hat der pensionierte blinde Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Hans-Eugen Schulze, erhoben. In einem Beitrag für den „Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf“ erklärte er, nachdem der Bundestag am 5. Mai dieses Jahres endlich das NS-Gesetz als Unrecht geächtet und dessen Opfern Mitgefühl bezeugt habe, müßten die Betroffenen nun eine Entschädigung erhalten, die diesen Namen verdiene. Damit sollten ihnen die Schwierigkeiten bei einem eventuellen Wiederaufnahmeverfahren erspart und Genugtuung zuteil werden.

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