: Die Goldenen TÜV-Regeln
Wie der TÜV Bayern seine Gutachter präpariert ■ D O K U M E N T A T I O N
1. Nicht der Behörde wiedersprechen.
2. Nichts sagen, wenn nicht dazu aufgefordert.
3. Vorrede der Behörde - soweit irgend möglich bestätigen.
4. Kurze Antworten geben, Details nur soweit speziell gefragt.
5. Anderen Gutachteraussagen nicht widersprechen, auch wenn sie falsch waren.
6. Antworten für kritische Fragen, deren klare Beantwortung unzweckmäßig ist, vorbereiten.
7. Beantwortung von Fragen, die nicht zum Fachgebiet des Angesprochenen gehören, an den Projektleiter zurückgeben.
8. Strenge Disziplin hinsichtlich der vorgegebenen Ordnung.
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