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Aufschub für die „Sharpeville-Six“

■ Südafrika setzt Todesurteile auf unbestimmte Dauer aus / Anwälte warnen: „Kampf noch nicht gewonnen“

Pretoria (afp) - Offenbar unter dem Eindruck internationaler Proteste hat das südafrikanische Justizministerium am Dienstag die Vollstreckung der Todesurteile gegen die „Sechs von Sharpeville“ auf unbestimmte Dauer ausgesetzt. Nach Angaben von Justizminister Kobie Coetsee soll den Verurteilten eine Frist eingeräumt werden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Anwälte führten die Entscheidung weitgehend auf die internationale Flut von Gnadengesuchen zurück, warnten jedoch, daß „der Kampf noch lange nicht gewonnen“ sei.

Die EG hatte in der vergangenen Woche mit weiteren Sanktionen gegen Südafrika gedroht, sollte die Todesstrafe gegen die Sechs nicht fallengelassen werden. Die sechs Schwarzen waren 1985 wegen angeblicher Beihilfe bei der Ermordung des schwarzen stellvertretenden Bürgermeisters von Sharpeville, Jacob Dlamini, zum Tode verurteilt worden. Keinem der Verurteilten wurde der Lynchmord nachgewiesen. Die Staatsanwaltschaft berief sich jedoch auf Beweismittel, die eine Beteiligung belegen sollten. Die Vollstreckung der Todesurteile wurde ausgesetzt, als ein Zeuge der Anklage öffentlich zugab, er habe zwei der Angeklagten unter Folterandrohung direkt belastet. Die Anwälte wollen sich in einem Berufungsverfahren jetzt hauptsächlich auf die Falschaussage des Zeugen stützen. Sollte ein wiedereingesetztes Verfahren abermals scheitern, liegt die Entscheidung bei Präsident Botha, der bereits zuvor ein Gnadengesuch abgelehnt hatte.

Beobachter gehen davon aus, daß die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung des Todesurteils erst nach den Kommunalwahlen im Oktober gefällt wird. Die Regierung wolle im Vorfeld der Wahlen nicht riskieren, durch die Hinrichtung neue Auseinandersetzungen zu provozieren, hieß es.

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