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Sofortige Waffenruhe beachten

Auszüge aus der Resolution 598 des UNO-Sicherheitsrates vom 20.Juli 1987 zum Krieg zwischen Iran und Irak  ■ D O K U M E N T A T I O N

Der Sicherheitsrat (...)

verurteilt die Bombardements rein ziviler Bevölkerungszentren, Angriffe auf die neutrale Schiffahrt oder zivile Flugzeuge, die Verletzung internationaler humanitärer Gesetze und anderer Kriegsregeln und, insbesondere, den Gebrauch chemischer Waffen, der im Gegensatz zu den Verpflichtungen des Genfer Protokolls von 1925 steht (...)

1. fordert, daß Iran und Irak, als ersten Schritt zu einer Verhandlungslösung, eine sofortige Waffenruhe beachten, alle militärischen Aktionen zu Land, zu Wasser und in der Luft beenden und alle Truppen ohne Verzögerung auf die international anerkannten Grenzen zurückziehen;

2. bittet den Generalsekretär, ein Team von UNO-Beobachtern zu entsenden, das die Waffenruhe und den Rückzug nachprüft, bestätigt und überwacht, und bittet den Generalsekretär weiter, in Absprache mit den Betroffenen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und dem Sicherheitsrat einen Bericht darüber vorzulegen;

3. fordert dringlich, daß Kriegsgefangene nach der Beendigung aktiver Feindseligkeiten in Übereinstimmung mit der Dritten Genfer Konvention von 1949 ohne Verzögerung freigelassen und in die Heimat entlassen werden;

4. appelliert an Iran und Irak, mit dem Generalsekretär dabei zusammenzuarbeiten, diese Resolution umzusetzen und in Vermittlungsbemühungen eine umfassende, gerechte und ehrenhafte, für beide Seiten annehmbare Lösung aller offenen Fragen in Übereinstimmung mit der UNO-Charta zu erzielen;

5. ruft alle anderen Nationen zu äußerster Zurückhaltung und zum Verzicht auf alle Handlungen auf, die zur weiteren Eskalation des Konflikts führen könnten, und dadurch die Umsetzung dieser Resolution zu erleichtern. (...)

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