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Totermittelt

Kein Verfahren gegen dubiose Polizeipraktiken  ■ K O M M E N T A R

Daß der Weg der politischen Staatsanwaltschaft immer dann mit Verfahrensleichen gepflastert ist, wenn es um Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit Demonstrationseinsätzen geht, ist bekannt. Was hilft's, daß Rechtsanwälte und Betroffene auf über 90 Prozent eingestellte Ermittlungverfahren hinweisen, das Klagelied ficht die Herren der politischen Abteilung nicht an. Aber bevor der Polizeiknüppel die Schädeldecke ganz folgenlos durchbrechen und das Gehirn zermalmen kann, sollte Zeit für ein Fazit sein.

Mit dem jüngsten Einstellungsbeschluß hat sich die poiltische Staatsanwaltschaft nunmehr selbst bescheinigt, eine voreingenommene, parteiische Ermittlungsbehörde zu sein. Sie, die sonst binnen kürzester Zeit Anklage erhebt, wenn ein einziger Polizist einen Normalbürger Steine werfen gesehen zu haben meint, brauchte plötzlich zehn Monate, nur weil die Beschuldigten Polizisten heißen. Statt die heikle Prüfung der Glaubwürdigkeit ihrer gegeneinander angetretenen polizeilichen Hilfssheriffs zügig einem Gericht zu übergeben, wurde die Angelegenheit durch die Vernehmung unzähliger Zeugen „totermittelt“.

Zu einer Anklageerhebung und einem Prozeß durfte es auf keinem Fall kommen, stand doch die Glaubwürdigkeit dem wichtisten Beweismittel der Staatsanwaltschaft in Steinewerferverfahren auf dem Spiel. Denn wenn in einem Urteil offenkundig wird, daß Polizisten Beweismaterial manipulieren - wie es schon häufiger von Betroffenen behauptet wurde - würde das auch sonst ein zweifelhaftes Licht auf die Glaubwürdikeit der Beamten werfen. Für künftige Polizeieinsätze beim Demonstrationen bedeutet die Entscheidung Knüppel frei: denn selbst wenn ein Beamter den Korpsgeist durchbricht, haben die Schlägertrupps fortan nichts mehr zu fürchten.

Plutonia Plarre

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