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007 schweigt

■ Polizei gibt keine Auskunft zu illegalem Minispion

Weder der Innensenat noch die Polizei wollten sich gestern zu den James-Bond-Methoden der Kripo äußern. Wie die taz berichtete, hatten einige Kripobeamte bei der Observation eines Mannes offenbar widerrechtlich einen Minisender benutzt. Außerdem hatten sie das Gerät, das der Verfolgte entdeckt und zu seinem Anwalt gebracht hatte, später ohne gerichtlichen Beschluß beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft, bei der der Sender durch den Einspruch des Anwaltes gelandet ist, muß jetzt entscheiden, ob sie den Minispion an die Polizei freigibt. Der Anwalt, der für seinen Mandanten bereits Strafanzeige gestellt hat, will außerdem per Gutachten erfahren, ob der Minisender als nachrichtendienstliches Mittel einzustufen ist, dessen Anwendung der Polizei verboten ist. Gerichtlich geklärt werden soll dann auch, in welchem Zusammenhang die Observation stand. Ist sie zur Gefahrenabwehr erfolgt, so der Anwalt, könnte sich die Polizei mit dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) herausreden. Diente sie der Strafverfolgung, so sei der laut Strafprozeßordnung rechtswidrig. Ein Sprecher des BKA wollte nicht darüber spekulieren, ob ein Peilsender ein nachrichtendienstliches Mittel ist. „Wir vom BKA benutzen sowas jedenfalls nicht.“

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