Strafe für Fischsterben-Recherche

Erste Verurteilung in Sachen Fischsterben im Saarland / Journalist und dessen Informantin wegen übler Nachrede verurteilt / Die beiden hatten über mögliche Verursacher der Katastrophe berichtet  ■  Aus Saarbrücken Felix Kurz

Die saarländischen Ermittlungsbehörden können aufatmen. Sie haben ihre ersten Verurteilungen im Zusammenhang mit dem katastrophalen Fischsterben an der Saar vor genau zwei Jahren, am 25. Juli 1986, erzielt. Doch die Gerichteten sind nicht etwa die Verursacher des Öko-Debakels, sondern ein Journalist, der über das Thema recherchierte, sowie eine Informantin von ihm.

Christian Fuchs ist Fernsehjournalist. Knapp ein Jahr nach dem Fischsterben versuchte er in einem Filmbeitrag von 'SR 3‘, ein Magazin des saarländischen Rundfunks, Licht in das Dunkel um die potentiellen Verursacher zu bringen. So präsentierte Fuchs die Zeugin Frank, die vor laufender Kamera erklärte, sie habe einen Tag vor der Katastrophe ein Fahrzeug eines Giftmüllentsorgers unweit der Stelle gesehen, an der der Fischtod zum ersten Mal bemerkt worden war. Von dem orangenfarbigen Lkw sei ein Schlauch in einen Gully eingebracht worden. Möglicherweise, so der Autor des Beitrags, könnte da ein Zusammenhang mit der Öko-Katastrophe bestehen. In dem Film kam auch der Rechtsvertreter der Firma Wax zu Wort, der den Vorwurf zurückwies. Der stellvertretende Justitiar des SR hatte den Beitrag abgenommen.

Dennoch stellte das Unternehmen Strafanzeige wegen übler Nachrede. Fuchs wollte mit seinem Beitrag, so der Verteidiger Lafontaine, „die Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen ermutigen“. Das tat diese dann auch. Sie zerrte Fuchs und Katharina Frank vor das Saarbrücker Amtsgericht. Nach genau zehn Verhandlungstagen fällte Amtsrichter Barbian sein Urteil. 4.000 Mark Geldstrafe für Fuchs und 1.200 Mark Geldstrafe für Frau Frank, hinzu kommen noch einige tausend Mark für die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin Wax. Richter Barbian argumentierte in seiner Begründung ähnlich wie der Anklagevertreter Hudalla. Der hatte im Verlaufe des Verfahrens behauptet, die Pressefreiheit sei keine „heilige Kuh“. Richter Barbian in seiner Urteilsbegründung: „Die Pressefreiheit ist nicht unantastbar.“

Unantastbar ist bis dato nur die Firma Wax. Gegen sie läuft seit 1986 zwar ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Giftmüllbeseitigung, aber hier hat die Staatsanwaltschaft keine Eile.

Doch nicht nur gegen den Fernsehjournalisten Fuchs hetzte die Staatsanwaltschaft. Als in der 'Saarbrücker Zeitung‘ und im SR über ein vertrauliches Gutachten über mögliche Einleiter berichtet wurde, leiteten die Ermittler prompt Verfahren gegen vier Journalisten ein: wegen des unerlaubten Zitierens von Ermittlungsakten. Diese Verfahren wurden allerdings eingestellt.