: Der Besiedlung preisgegeben
Aus der Begründung zum Entwurf für ein neues Ausländeraufenthaltsgesetz ■ D O K U M E N T A T I O N
„Toleranz und Aufgeschlossenheit gegenüber Ausländern gebieten keineswegs, die geschichtlich überkommene Prägung der Umwelt und das eigene Land der Besiedlung durch Ausländer preiszugeben. Die Bewahrung des eigenen nationalen Charakters ist legitimes Ziel eines jeden Volkes und Staates. (...)
Für die Bundesrepublik Deutschland ist sie darüber hinaus im Hinblick auf die ungelöste nationale Frage der Deutschen eine geschichtliche Verpflichtung.“ (Seite 24)
„Die Integrationskraft der Bundesrepublik Deutschland ist nicht unerschöpflich. Bereits jetzt hat die extrem hohe Siedlungsdichte im Bundesgebiet die Grenzen nicht zuletzt auch des Ökologischen erreicht. Es wäre schon unter diesem Aspekt verfehlt, die Tendenzen sinkender Geburten- und Bevölkerungszahlen durch eine Zuwanderung von Ausländern aufhalten oder gar umkehren zu wollen. (...)
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit der Bereitschaft zur Integration der angeworbenen ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bereits bis an die Grenze der Aufnahmemöglichkeit gegangen. Eine auch noch in Zukunft und auf Dauer sich ständig erneuernde Integrationslast würde sie überfordern.“ (Seite 22)
Es geht im Kern nicht um ein ökonomisches Problem, sondern um ein gesellschaftliches Problem und die Frage des Selbstverständnisses der Bundesrepublik Deutschland als eines deutschen Staates. Eine fortlaufende, nur von der jeweiligen Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitslage abhängige Zuwanderung von Ausländern würde die Bundesrepublik Deutschland tiefgreifend verändern. Sie bedeutete den Verzicht auf die Homogenität der Gesellschaft, die im wesentlichen durch die Zugehörigkeit zur deutschen Nation bestimmt wird. Die gemeinsame deutsche Geschichte, Tradition, Sprache und Kultur verlöre ihre einigende und prägende Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland würde sich nach und nach zu einem multinationalen und multikulturellen Gemeinwesen entwickeln, das auf Dauer mit den entsprechenden Minderheitenproblemen belastet wäre. Schon im Interesse der Bewahrung des Inneren Friedens, vornehmlich aber im nationalen Interesse, muß einer solchen Entwicklung bereits im Ansatz begegnet werden. (...) Vorstellungen, die auf eine Liberalisierung der Zuwanderung weiterer Ausländer zielen, stoßen in der deutschen Bevölkerung auf vielfache Ablehnung.“ (Seite 23)
„Die Möglichkeit, Ausländern den Aufenthalt im Bundesgebiet zu versagen, besteht nicht nur zum Schutz der Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Ausländern kann vielmehr die Einreise ins Bundesgebiet schon deshalb verwehrt werden, weil sie keine Deutschen sind.“ (Seite 19)
„Schon in der gegenwärtigen ausländerrechtlichen Praxis wird zum Schutz von Staatsbesuchen und ähnlich wichtigen Veranstaltungen im Einzelfall auf allgemeiner polizeirechtlicher Grundlage gegen Ausländer das befristete Verbot, die Wohnung zu verlassen, verfügt oder ihnen vorrübergehend ein bestimmter Aufenthaltsort im Bundesgebiet zugewiesen. Auf diese Möglichkeit kann auch künftig nicht verzichtet werden. Der Entwurf schafft deshalb eine entsprechende ausländergesetzliche Rechtsgrundlage.“ (Seite 41)
„Obdachlosigkeit und Rechtsvorschriften zuwiderlaufende Wohnverhältnisse sind als Ausweisungsgrund normiert. Auf diese Weise soll von vornherein die Gefahr von Slumbildungen und der Gettoisierung von Ausländern in Gegenden mit erheblich unterdurchschnittlicher Wohnraumqualität begegnet werden. (...) Diese könnten sich leicht zu rechtsfreien Räumen entwickeln, in denen Kriminalität und Gewalt kaum mehr einzudämmen sind.“ (Seite 36)
wg.
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