: Reaktion im Fall Rössner
Bayerische Justizministerin antwortet nach taz-Veröffentlichung auf Vorstoß von Pfarrer Löhr / Rössner haftunfähig / Komitee für Grundrechte schaltet sich ein ■ Von Gerd Rosenkranz
Berlin (taz) - Mit einem nur wenige Zeilen umfassenden Schreiben ihres Referenten Dr. Karl Huber hat die bayerische Justizministerin Mathild Berghofer-Weichner am Freitag auf die Initiative des Münchner Studentenpfarrers Hans Löhr zur Freilassung des RAF-Gefangenen Bernd Rössner reagiert. Der Brief vom 21.Juli wurde offenbar erst nach der taz -Veröffentlichung vom Mittwoch abgeschickt, in der das lange Schweigen des Justizministeriums auf Löhrs erstes Schreiben vom 22.Juni kritisiert worden ist.
Nicht die bayerische Staatsregierung, sondern Bundespräsident Friedrich von Weizsäcker sei für einen eventuellen „Gnadenerweis“ im Falle Rössner zuständig, erklärt Huber in der jetzt eingetroffenen Antwort. Frau Berghofer-Weichner sei aber „sehr gerne“ zu einem persönlichen Gespräch mit dem Studentenpfarrer über die Haftsituation des als Stockholm-Attentäter zu „zweimal lebenslänglich“ verurteilten Bernd Rössner bereit.
Auch für den Fall einer, so wörtlich, „Strafunterbrechung wegen Vollzugsuntauglichkeit“ Rössners sei nicht das bayerische Justizministerium gefragt, heißt es in dem Schreiben weiter. Da im Stockholm-Prozeß, wie in fast allen RAF-Verfahren, der Generalbundesanwalt als Ankläger aufgetreten sei, müsse die Bundesanwaltschaft als zuständige Vollstreckungsbehörde letztendlich über eine Haftverschonung entscheiden.
Pfarrer Löhr erklärte gegenüber der taz, er werde das Gesprächsangebot der Ministerin „auf jeden Fall“ wahrnehmen und die „Motive und den Hintergrund“ seiner Initiative für Bernd Rössner klarmachen.
Das Justizministerium solle sich angesichts der Situation des seiner Meinung nach haftunfähigen Rössner bei der Bundesanwaltschaft um die Entlassung des Gefangenen bemühen. Er werde in dem Gespräch auch den politischen Aspekt seiner Aktivitäten im Fall Bernd Rössner verdeutlichen. Es gehe um eine „politische Forderung“, die auf „Deeskalation“ in der Auseinandersetzung zwischen Staat und RAF ziele.
Das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ unterstützt in einem offenen Brief an Justizministerin Berghofer-Weichner die Bemühungen um die Freilassung von Bernd Rössner.
In dem „Appell von größter Dringlichkeit“ erklärt der Sekretär des „Komitees“ Klaus Vack, nach den Beobachtungen von Pfarrer Hans Löhr sei Rössner ein haftunfähiger kranker Mann. Die Verantwortung für den „derzeitigen beängstigenden Gesundheitszustand“ von Bernd Rössner liege ausschließlich im Strafvollzug, dem Rössner ausgesetzt sei. Das habe unter anderem „Amnesty International“ nicht nur in diesem speziellen Fall erklärt.
Das Komitee weist die Staatsministerin darauf hin, daß in einer solchen Situation „die bloße Rechtsdurchsetzung ihren Wert verliert und die Rettung des Menschenlebens (des Gefangenen) Vorrang fordert“.
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