: Zeugen mauern vor Spielbank-Ausschuß
Steuerberater und Rechtsanwalt der Kalweit-Gruppe verweigern die Aussage / Werbeschriften an Parlamentarier geschickt ■ Aus Hannover Jürgen Voges
Ein wichtiger Zeuge für die Spielbankbeteiligung der niedersächsischen CDU, der Steuerberater Berthold Klingmann, hat gestern vor dem Spielbankuntersuchungsausschuß in Hannover jede Aussage verweigert. Klingmann hatte Anfang der siebziger Jahre die Spielbank-Gruppe Kalweit, an der sich die Christdemokraten Niedersachsens über Laszlo Maria von Rath beteiligten, wirtschaftlich und steuerlich beraten und auch an Verhandlungen mit Politikern teilgenommen. Er sei von der Kalweit-Gruppe, an der er auch selbst beteiligt war, immer als Steuerberater vorgestellt worden, sagte Klingmann vor dem Ausschuß in Hannover. Alle maßgeblichen Umstände habe er durch seine Steuerberatertätigkeit erfahren. Deswegen berufe er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Der Untersuchungsausschuß, der die Aussageverweigerung so einfach nicht akzeptieren wollte, zog sich daraufhin gestern nachmittag zu einer nichtöffentlichen Sitzung zurück. Dem Ausschuß liegt bereits die Ankündigung eines weiteren Zeugen, des Rechtsanwalts Paul Meixner vor, daß er ebenfalls die Aussage verweigern werde. Auch Meixner hatte nach Angaben von Kalweit Anfang der siebziger Jahre für die Spielbankgruppe auf politischer Ebene verhandelt. Beide Zeugen waren zwar von Rudolf Kalweit von ihrer Schweigepflicht entbunden worden, hatten aber damals auch Kalweits Mitgesellschafter, die inzwischen verstorbenen Fritz Harenberg und Otto Welsch, vertreten.
Gestern morgen hatte der 80jährige Rechtsanwalt Christian Oestmann vor dem Ausschuß die Anfänge der Spielbankgruppe Kalweit und des Niedersächsischen Spielbankgesetzes geschildert. Nachdem er sich mit Kalweit, Welsch und Haarenberg zwecks Gründung einer Spielbank zusammengetan habe, sagte Oestmann, habe er sich überlegt, auf welchen Wege man „ein Spielbankgesetz hervorlocken“ könne. Danach habe er zusammen mit einem ehemaligen Oberregierungsrat aus dem Finanzministerium, der zuvor für das Fußballtoto zuständig gewesen war, mehrmals an alle Abgeordneten des Landtages Schriften „Zur Frage der Einrichting von Spielbanken in Niedersachsen verschickt“.
Der später aus der Kalweit-Gruppe wieder ausgeschiedene Rechtsanwalt beschuldigte das niedersächsische Inneministerium, Mitte der achtziger Jahre seine Aufsichtspflicht gegenüber dem pleite gegangenen hannoverschen Spielbankchef Marian Felsenstein. Dabei verwies er auf einen für die Saarländische Spielbank ausgestellten Scheck von Felsenstein über 400.000 Mark, den dieser hatte platzen lassen. Außerdem berichtete Oestmann vor dem Ausschuß, daß die Mitgesellschafter von Felsenstein, der mindesten sieben Millionen veuntreut haben soll, die Erstellung von jahrelang überfälligen Bilanzen einklagen mußten.
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