Sieg der Wahrheit

■ Bezeichnung des Senats als „Kriminelle Vereinigung“ bleibt straffrei / taz und Kunzelmann freigesprochen

Von dem Vorwurf der Verunglimpfung sind jetzt der ehemalige AL-Abgeordnete Dieter Kunzelmann, zwei taz-Redakteure und eine ehemalige taz-Redakteurin rechtskräftig freigesprochen. Endgültig straffrei bleibt damit eine Äußerung von Kunzelmann, der in einem taz-Interview zum Thema Korruption im Baubereich den Senat als „kriminelle Vereinigung“ und Senatsmitglieder als „Kriminelle“ bezeichnet hatte. Nachdem die vier Angeklagten bereits in zwei Instanzen freigesprochen wurden, hat jetzt die Staatsanwaltschaft die dagegen eingelegte Revision zurückgenommen. „Bisweilen muß sogar die politische Staatsanwaltschaft die Wahrheit anerkennen“, kommentierte Kunzelmann den Rückzug.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Juli vergeblich versucht, vom Senat eine Verfolgungs-Ermächtigung zu erhalten, um die vier Beteiligten nach dem Straftatbestand „der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen“ (Paragraph90b StGB) zu verfolgen. Sowohl das Amtsgericht Tiergarten wie auch das Landgericht hatten die vier zuvor vom Vorwurf der Verunglimpfung des Landes und seiner Symbole (Paragraph90a StGB) freigesprochen. Bereits zu Beginn des Verfahrens hatten die Verteidiger begründet vermutet, daß die Staatsanwälte nach Paragraph 90b anklagen wollten, jedoch das Placet des Senats aus politischen Gründen nicht erhielten.

Die Rücknahme der Revison bewahre die Staatsanwaltschaft vor der unvermeidbaren dritten Prozeßniederlage, erklärte Kunzelmanns Verteidiger Ehrig. Die Hoffnung des Senats aber, daß jetzt seine Verantwortung für den Korruptionsskandal aus dem Wahlkampf herausgehalten werde, wolle sein Mandant Kunzelmann „durchkreuzen“. Die AL begrüßte die Rücknahme des Revisionsantrags.

bim