: G E I S T A B G E S C H Ö P F T ?
Radio-100-Mitarbeiter Michael Moon, Produzent des kürzlich als Single erschienen „Kubat-Mix“, will jetzt gegen den SFB vor Gericht ziehen und dort sein Urheberrecht einklagen. Ein Redakteur der Jugendfunksendung sf-beat hatte, ohne den Schöpfer dieser Musik- und O-Ton-Collage zu nennen, den Kubat-Mix ausgestrahlt. Bereits im Juli ließ Moon über seinen Anwalt dem SFB mitteilen, daß er sich durch die nicht genehmigte Wiedergabe in seinem Urheberrecht verletzt fühle und eine Unterlassungserklärung fordere. Schließlich sei er der „geistige Schöpfer“ dieser Collage, die das derzeitige Markenzeichen einer von ihm gestalteten Radio-100-Sendung ist.
Dies wies der SFB zurück. Beim Kubat-Mix handele es sich allenfalls um eine „handwerkliche Leistung“, die nicht urheberrechtlich geschützt sei. Dennoch machte der SFB einen Kompromißvorschlag: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sei man bereit, 200 DM zu zahlen und auf eine weitere Ausstrahlung zu verzichten.
Die Frist, diesen Vorschlag anzunehmen, lief gestern ab. Moon will sich aber nicht einfach abspeisen lassen. Statt „billiger Kompromisse“ fordert er die Anerkennung seiner Urheberrechte, 500 DM für die Ausstrahlung, sowie die Übernahme der Anwaltskosten.
bim
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