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Irgendwann einmal

■ Behindertengerechte öffentliche Gebäude sind noch selten

In den USA gibt es ein Gesetz zum grundlegenden Recht auf Chancengleichheit für Behinderte. Dort heißt es: „Keine, ansonsten qualifizierte, behinderte Person darf, lediglich aufgrund ihrer Behinderung, von staatlich finanziell geförderten Programmen oder Einrichtungen ausgeschlossen, benachteiligt, oder anderweitig diskriminiert werden.“ Berlin, das sich doch sonst vom großen Bruder gerne beeinflussen läßt, ist von solch einer Regelung noch weit entfernt. Erst jetzt beginnt man in den Behörden und Verwaltungen Bestandsaufnahmen und Mängellisten von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen anzulegen, um dann irgendwann mal zu handeln. Konkrete Auflagen und Bestimmungen gibt es noch nicht, sondern nur eine Senatsvorlage mit dem Gummisatz: „Durch verwaltungsinterne Auflagen und gesonderte Prüfungen der Bauplanungsunterlagen stellt der Senator für Bau- und Wohnungswesen sicher, daß öffentliche Gebäude nur noch behindertengerecht errichtet werden bzw. behindertengerecht umgebaut werden, sofern die konstruktiven Gegebenheiten dies zulassen.“

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