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NPD in Verdacht - Jenninger soll handeln

Bundesgrüne fordern Bundestagspräsidenten Jenninger zur Aufklärung der Betrugs-Vorwürfe gegen NPD auf / Grüne: Nachprüfbare und konkrete Anhaltspunkte für Betrugsverdacht / NPD erhielt Wahlkampfgelder für Europawahl, obwohl sie nicht kandidieren will  ■  Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) - Die Bonner Grünen haben den Bundestagspräsidenten Jenninger aufgefordert, umgehend die Betrugsvorwürfe gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) aufzuklären, und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die rechtsradikale Partei einzuleiten. Die NPD hat für die Europawahl 1989 bisher über 800.000 Mark an Abschlagszahlungen zur Finanzierung ihres Wahlkampfes erhalten. Gleichwohl haben die Nationaldemokraten auf einem Parteitag beschlossen, zugunsten der „Deutschen Volksunion“ (DVU) des rechtsradikalen Verlegers Gerhard Frey auf eine Teilnahme an der Europawahl zu verzichten.

In einem Brief an den Bundestagspräsidenten erklären die Grünen-Fraktionssprecher Regula Bott, Helmut Lippelt und Christa Vennegerts, daß „konkrete, nachprüfbare Anhaltspunkte“ ergeben hätten, daß bei der Gewährung der Abschlagszahlungen an die NPD die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen fehlten. Eine Finanzierung des Wahlkampfes der DVU mit den Geldern der NPD erfülle vielmehr den Straftatbestand des Betruges. Wenn sich eine Partei durch Beschlüsse der zuständigen Gremien oder durch verbindliche Vereinbarungen mit anderen Wahlbewerbern entschieden hat, an der Europawahl nicht teilzunehmen, kann ein Anspruch auf Erstattung der Wahlkampfkosten nicht entstehen. Damit sind, so die Grünen, auch die Voraussetzungen zur Gewährung von Abschlagszahlungen hinfällig.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Veröffentlichung eines anonymen Schreibens, dem Kopien einer Vereinbarung zwischen dem NPD-Vorsitzenden Mußgnug und DVU-Chef Frey beigelegt waren. Aus dem Schreiben geht hervor, daß sich die DVU verpflichtet hat, ein halbes Jahr nach Bekanntgabe des endgültigen Europa-Wahlergebnisses der NPD einen „Kostenersatz“ von einer Million Mark zu leisten. Vereinbart wurde weiter, daß die NPD zugunsten der DVU auf eine Teilnahme an der Wahl zum Straßburger Parlament verzichtet.

Als Reaktion auf die Veröffentlichungen forderte die Bundestagsverwaltung vor einigen Wochen von der NPD eine Stellungnahme. Eine konkrete Aussage zur Frage einer Wahlbeteiligung gaben die Nationaldemokraten aber nicht ab. In einem Antwortschreiben erklärten die Rechtsradikalen lapidar, die Frage einer Kandidatur zur Europawahl sei „der weiteren politischen Entwicklung“ geschuldet. Der taz gegenüber hatte der NPD-Chef Mußgnug aber ohne langes Zögern bestätigt, daß sich die NPD auf ihrem Parteitag in Feucht (Mittelfranken) am 26.Juni mit mit 182 zu 133 Stimmen gegen eine Kandidatur ausgesprochen hat.

Das Antwortschreiben der NPD an die Bundestagsverwaltung so die Grünen in ihrem Brief an den Bundestagspräsidenten verfolge nur einen Zweck. „Offenbar will sich die NPD durch derartige Schutzbehauptungen einen zinslosen Kredit sichern, der ihr nicht zusteht.“ Daher hält es die grüne Bundestagsfraktion für dringend geboten, eine konkrete Stellungnahme der NPD zum genannten Parteitagsbeschluß einzuholen. „Sollte Existenz und Inhalt des genannten Parteitagsbeschlusses durch die NPD nicht glaubhaft widerlegt werden, gehen wir davon aus, daß die dann ohne rechtliche Grundlage gezahlten Abschlagszahlungen von über 800.000 Mark umgehend zurückzufordern sind.“ Die NPD hat bereits 1972 in Baden-Württemberg Abschlagszahlungen kassiert, ohne dann an der Wahl teilzunehmen.

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