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Giftspritze BVG

■ BVG soll Herbizide in Wasserschutzgebiet versprüht haben / Senat und BVG wollen Vorwurf überprüfen

Gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen möglicherweise die Berliner-Verkehrs-Betriebe (BVG) und die Deutsche Reichsbahn, weil sie auch im Wasserschutzgebiet Beeleitzhof auf der Strecke zwischen Nikolassee und Wannsee Unkrautvenichtungsmittel versprüht haben sollen. Diesen Vorwurf hat jetzt die AL gegen die BVG erhoben.

Auf allen Gleisanlagen der U- und S-Bahn setzt die BVG alljährlich diverse Herbizide gegen den Unkrautbewuchs ein. Nach Informationen der AL werden dabei Produkte wie das krebserregende AnoxM und UstinexS der Gefahrenkategorie W 1 und das Mittel Garlon der Gefahrenkategorie W 2 verwendet. Herbizide der Gefahrenstufe 1 dürfen nicht in Wasserschutz und Wassereinzugsgebieten verwendet werden. Der AL ist bereits ein Vorfall bekannt, bei der die BVG auf der S -Bahnstrecke Lichtenrade-Frohnau, die wie der gesamte westliche Teil West-Berlins laut Flächennutzungsplan zum Wassereinzugsgebiet gehört, das Mittel AnoxM versprüht hat.

Da auf der S-Bahnstrecke zwischen Nikolassee und Wannsee kein Unkraut zwischen den Gleisen zu sehen sei, befürchtet nun die AL, daß die BVG auch hier Herbizide eingesetzt hat.

BVG-Sprecher Hecht bestätigte, daß an vielen Bahnstrecken Herbizide eingsetzt werden, „weil der Unkrautbewuchs nicht anders zu beseitigen ist“. Die Frage, ob im Bereich des Wasserschutzgebietes Beelitzhof ebenfalls gesprüht wurde, konnte er allerdings nicht beantworten. Man werde den Vorwurf sehr genau überprüfen.

Prüfen will man auch bei der Deutschen Reichsbahn und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Wie Pressesprecher von Bargen gestern gegenüber der taz erklärte, seien für die Aufklärung mindestens vier Behörden zuständig, und die würden den Vorwürfen in den nächsten Tagen genauestens nachgehen.

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