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Verbandsklage im Namen der Robben

Acht Umweltschutzgruppen verklagen die Genehmigungsbehörde für Dünnsäureverklappung und Hochseeverbrennung / Präzedenzfall mit Erfolgsaussichten / Greenpeace: Kampfmittel ausgeschöpft  ■  Von Brigitte Jakobeit

Hamburg (taz) - Zum ersten Mal haben sich die acht größten Umweltschutzverbände zusammengetan, um eine Verbandsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Deutsche Hydrographische Institut (DHI), beim Hamburger Amtsgericht einzureichen. Die DHI ist die Genehmigungsbehörde für Dünnsäureverklappung und Hochseeverbrennung. Der 200 Seiten umfassenden Anklageschrift wurde gleich ein Antrag auf Erlaß einer „einstweiligen Anordnung“ beigefügt. Die Klage der Verbände richtet sich gegen die Erteilung von Einleitungsgenehmigungen in Gewässer durch die Behörde, die „offensichtlich rechtswidrig“ sind.

Die ökologische Katastrophensituation, so gestern Greenpeace-Sprecherin Ingrid Jütting, erfordere gemeinsame Aktionen und eine sofortige Zurücknahme der Einleitungsgenehmigungen. Greenpeace selbst betrachte seine Mittel im achtjährigen Kampf gegen Dünnsäureverklappung und Verbrennung in den Gewässern als ausgeschöpft.

Im Namen der Robben vertreten neben Greenpeace auch die Aktionskonferenz Nordsee (AKN), der Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Bund für Vogelschutz (DBV), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Robin Wood und der World Wildlife Fund (WWF) die Klage. Wie alle anderen Verbandsklagen muß auch diese Klage im Namen dritter geführt werden, da es in der Nordsee naturgemäß keine „unmittelbaren“ Nachbarn als Anwohner gibt, die sich rechtlich gegen Verbrennung und Verklappung wehren könnten.

Der Berliner Rechtsanwalt Rainer Geulen, der die Klage mit den Kollegen Hanfried Blume (Göttingen) und Michael Günther (Hamburg) zusammengestellt hat, erklärte, daß es sich hier um einen Präzedenzfall handele. Dieser könne jedoch „juristisch sehr solide begründet werden“. Die den Chemieunternehmen erteilten Erlaubnisse, so Geulen weiter, beinhalteten „keine einzige Emissionsbegrenzung“. Deshalb beurteilt er die Erfolgsaussicht der Klage „als hinreichend gut“.

Wissenschaftliche Unterstützung erfuhren die Umweltverbände durch den Kieler Prof. Ottmar Wassermann. Er bezeichnete die seit Jahren legalisierte Einleitung des „geradezu bizarren Gemischs“ als unverantwortlich. Was da an radioaktiven Isotopen mit langen Halbwertzeiten, halogenierten Kohlenwasserstoffen und toxischen Schwermetallen ins Meer geleitet würde, sähe man an der „Anreicherung im Seehund, der von der Schöpfung zur Fischdiät verurteilt worden ist“.

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