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Rambo-betr.: "Rambo in Afghanistan-Prädikat, wertvoll", taz vom 10.8.88

betr.: „Rambo in Afghanistan - Prädikat 'Wertvoll'“,

taz vom 10.8.88

Ich bin Schöffe am Gericht. Kürzlich verhandelten wir einen Fall: der Anklagte hatte alkoholisiert wild mit einem Messer fuchtelnd, nachts Asylanten erschreckt und bedroht. Als Entschuldigung sagte er uns, er habe wohl zuviel Rambo gesehen.

Verherrlichung von Gewalt ist durch den § 184 StGB unter Strafe gestellt, darum wird alles, was trotzdem verkauft werden soll, in einen Mantel der Wissenschaft gehüllt. Wenn die Filmbewertungsstelle nur noch diesen Mantel prüft, macht sie bald sogar auch englische Flagellantic-Filme zu „wertvollem“ Material.

H.D.

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