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VEW-Parteispender vor Gericht

Drei Spitzenmanager des Energie-Unternehmens müssen sich wegen illegaler Spendenpraxis verantworten  ■  Aus Dortmund Anne Weber

Gegen die Führungsspitze der „Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen AG“ (VEW) wurde gestern der Prozeß wegen Steuerhinterziehung im Rahmen illegaler Parteifinanzierung eröffnet. Rund 2,16 Millionen Mark hatten die VEW Ende der siebziger Jahre an die Staatsbürgerliche Vereinigung gespendet. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte nach fast sechsjährigen Ermittlungen Strafbefehle zwischen 36.000 und 122.500 Mark gegen drei VEW- Vorstandsmitglieder erlassen. In Dortmund befaßt sich nun ein erweitertes Schöffengericht mit dem Fall, nachdem die Beklagten Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt hatten.

Walter Kliemt, ehemaliges VEW-Vorstandsmitglied, früherer Oberstadtdirektor Dortmunds und EX-Präsident des Fußballvereins „Borussia Dortmund“, hielt sich zu Beginn der Verhandlung auffallend zurück und antwortete nur auf Fragen des Staatsanwalts. Vorstandsmitglied Karl Heinz Portugall begann mit einer Erläuterung der „allgemein üblichen“ Spendenpraxis der VEW: Schon immer hätten die VEW außer an karitative, kulturelle, wissenschaftliche und sportliche Einrichtungen auch an „Institutionen des politischen Feldes“, wie zum Beispiel Stiftungen, gespendet. In den siebziger Jahren hätten, so Portugall, Politiker „wegen der Zuspitzung der Ölkrise“ vermehrt den Kontakt mit dem Energieversorgungsunternehmen gesucht und „Spendenwünsche“ geäußert. Dann sei es regelrecht zu einer „konzertierten Aktion“ gekommen, was ihre Spendenanforderungen betraf.

Weil ein Erdgasgeschäft mit den Niederlanden geplatzt war, habe die VEW in die Kernenergie einsteigen wollen, erklärte der Vorstandsvorsitzende Klaus Knizia. Portugall: „Mit unserem Ziel, Kohle und Kernenergie zu verbinden, konnten wir uns dem Ansinnen der Politiker nicht länger verweigern.“ Da es den Grundsätzen der VEW widerspreche, Parteien direkt Finanzen zukommen zu lassen, habe man an die Friedrich-Ebert - und die Konrad-Adenauer -Stiftung spenden wollen.

Walter Leisler-Kiep, der damalige Bundesschatzmeister und gleichzeitig auch Schatzmeister der Adenauer-Stiftung, habe das Angebot der VEW abgelehnt und statt dessen vorgeschlagen, die Spenden der Staatsbürgerliche Vereinigung zukommen zu lassen. Der Vorstand hätte dann die Spendengelder nach dem Schlüssel fünf zu fünf zu eins, entsprechend der Anteile der Bundesparteien, an parteinahe Stiftungen und die Staatsbürgerliche Vereinigung vergeben. Dem Richter wie auch dem Staatsanwalt in Dortmund blieb nach den Ausführungen der Beklagten unklar, warum die VEW den „Umweg“ über die Staatsbürgerliche Vereinigung gewählt und nicht direkt an die Parteien gespendet hatten. Portugall: „Die Staatsbürgerliche Vereinigung erschien uns gemeinnützig“. Knizia: „Die Spenden waren ein Teil unserer Öffentlichkeitsarbeit.“ Das Gericht wird im Laufe des Prozesses neben weiteren Vorstandsmitgliedern auch Kiep als Zeugen vernehmen. Nach der fünften Verhandlung am 21.September wird der Prozeß in Bonn fortgesetzt, da Kohl und Genscher vernommen werden sollen.

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