: Frist für Kippenberg
■ Weil die Schulkonferenz des Kippenberg-Gymnasiums eine Frist zur Stellungnahme erstritten hat, kann die Deputation das Gymnasium heute noch nicht schließen
Eigentlich wollte heute die Deputation für Bildung ein ganzes Paket zu den geplanten Bremer Schulschließungen und Schulgründungen beraten und be
schließen. Gestern aber machte das Bremer Verwaltungsgericht (VG) einen Strich durch diese Rechnung.
Denn die Behörde, so schreibt
es das bremische Schulverwal tungsgesetz (§22) vor, muß der Schulkonferenz, die sich aus LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern, AusbilderInnnen und 'nicht unterrichtendem Personal‘ zusammensetzt, Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor Entscheidungen über Teilung, Verlegung oder Schließung einer Schule getroffen werden. Und diese Gelegenheit hatte das von Schließung bedrohte Schwachhauser Kippenberg-Gymnasium bislang nicht.
Mit Beschluß vom 5. September verpflichtet das VG per einstweiliger Verfügung die bremischen Schließungsplaner, der Schulkonferenz Kippenberg eine Frist zur Stellungnahme bis zum 31. Oktober zu gewähren. Außerdem soll die Schule ausreichende Planungsunterlagen aus der Behörde erhalten.
Wie Jürgen Thomas aus der Abteilung Schulplanung gegenüber der taz erklärte, wird erst heute vormittag entschieden, was die Deputation heute beschließen und was sie hintanstellen wird. Automatisch, so Thomas, heiße der VG-Beschluß nicht, daß die Deputation nicht doch über Kippenberg zu Rate sitze: „Das ist eine Frage der politischen Entscheidung, eine rechtliche Zwangsläufigkeit ist nicht gegeben!“
Wahrscheinlich aber wird es so ausgehen: Über die Einrichtung
der Gesamtschule Mitte, über die Beibehaltung der Gymnasialen Oberstufe Hamburger Straße, über das bilinguale Gymnasium und über eine bilinguale Ausbildung im Sek.I -Bereich (ohne Standort) wird beraten und entschieden; die Kippenberg-Schließung wird bis nach dem 31.10. verschoben.
Kommentar des Kippenberg-Schulleiters Günther Gerlach gegenüber der taz: „So wäre das in Ordnung und sinnvoll.“ Große Hoffnungen, das Ruder noch umwerfen zu können, macht Gerlach sich allerdings nicht: „Von der Frist hängt die Sachentscheidung nicht ab.“ In Gesprächen mit dem SPD -Landesvorsitzenden Herbert Brückner und mit Bürgermeister Klaus Wedemeier wollen die KippenbergerInnen allerdings noch versuchen, ihren Argumenten Gehör zu verschaffen.
Für die Bremer CDU ist nach dem VG-Beschluß klar, „daß das Ruck-Zuck-Verfahren des Bildungssenators den Ansprüchen an rechtsstaatlich gebotene Beteiligungsverfahren der Gremien nicht gerecht wird“. Die gleiche - schulgesetzlich ohnehin vorgesehene - Äußerungsfrist, wie sie jetzt auf dem Gerichtswege durchgesetzt werden mußte, fordert CDU -Bildungsexperte Klaus Bürger auch für die Schulen an der Lothringer und Hermann-Böse-Straße.
Susanne Paa
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