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Achtung! Kohlenbetrug!

■ Briketts bei Lieferung nachwiegen und -messen

Um 675 Kilo wäre Herr Löschmann geprellt worden, hätte er nicht zufällig noch ein altes Rekord-Brikett aus der DDR bei sich zu Hause gehabt und es zum Vergleich neben eines der ihm jetzt vom Brennstoff-Handel „Atlas“ gelieferten Rekord -Briketts aus der BRD gelegt. Dabei ergab sich ein Unterschied von zwei bis drei Zentimetern. Die Brikett -Kästen konnten somit nicht 75 Kilo, sondern höchstens 60 Kilo enthalten. In diesen Kästen befanden sich allerdings nur 50 Kilo. Ein Fall von Brikett-Betrug?

Zwei Tonnen hatte Löschmann bestellt. Das stand auch auf dem Zettel, den ihm einer der beiden Lieferanten hinterlassen hatte. Der Mann hatte ihm gesagt, daß zwei Tonnen Briketts 26,5 Kästen seien und 540 Mark kosteten. Nachdem die beiden weggefahren waren, rief Löschmann, unruhig geworden, den Handel an. Dort erfuhr er von einer Sekretärin, daß er statt der gelieferten 26,5 Kästen 40 zu bekommen hätte, zumal jeder Kasten nicht 75, sondern nur 50 Kilo enthalte. Die Sekretärin hätte versucht, ihn „glauben zu machen“, daß die beiden Lieferanten noch neu in dem Metier seien. Bei ihrem Verhalten hätte es sich um einen „Irrtum“ gehandelt. Noch am gleichen Tag wurde Löschmann die fehlende Menge nachgeliefert. Diesmal bekam er auch eine korrekte Rechnung mit genauen Angaben über die Liefermenge.

Geschäftsführer Laatzig, der bereits in den vergangenen Jahren - so Sachbearbeiter Liebegall vom Landesamt für Eichwesen - „auffällig“ wurde, dem aber in einem Gerichtsverfahren Betrug nicht nachgewiesen werden konnte, sagte, es sei „ihm ein Rätsel“, wie das passieren konnte. Die beiden Fahrer wollten offenbar „ein eigenes Geschäft machen“, die Kohlen selbst verkaufen oder mit nach Hause nehmen. Beide hätte Laatzig schon entlassen.

Diese Argumentation ist dem Landesamt für Eichwesen nicht unbekannt. Die Geschäftsinhaber scheinen „zu vergessen, daß sie eine Aufsichtspflicht haben“, sagt Liebegall. Aufgrund sich häufender Versuche, Kunden mit den Heizstoffmengen zu betrügen, sind die Lieferungen nur noch in bestimmten Gebindegrößen gestattet. Die Auslieferung darf 75, 50 oder 25 Kilo pro Brickett-Kasten schwer sein. Handelt es sich um die üblichen 18 Zentimeter langen Briketts, muß der Kasten bei 75 Kilo bis oben hin gefüllt sein. Sind die Briketts kürzer, dürfen nur 50 Kilo geliefert werden.

Liebegall macht darauf aufmerksam, daß Briketts unterschiedlich lang sind. Rekord aus der DDR ist 18 Zentimeter lang, Rekord aus der Bundesrepublik jedoch nur 15 bis 16, genau wie übrigens auch die Unionsbriketts.

Liebegall empfiehlt darüber hinaus, während der Lieferung dabeizustehen und die Anzahl der Kästen oder Säcke mitzuzählen. Es gebe Fälle, wo Kunden „leichtgläubig“ die Kellerschlüssel aushändigten und später nur die leeren Säcke zählen, welche die Lieferanten vorlegten. Dabei hätten sie von Anfang an bereits leere Säcke in den Keller mitgenommen.

Elisa Klapheck

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