Reichsbahn-Kahlschlag

■ Nur noch Stumpf und Stiel zwischen den Gleisen an der Monumentenbrücke / Gartenbauamt: Rodung rechtswidrig

Nördlich und südlich der Monumentenbrücke in der Nähe des U -Bahnhofs Yorckstraße haben Bauarbeiter der Reichsbahn am Montag widerrechtlich Rodungsarbeiten durchgeführt. Das bestätigte gestern Hagen Nass, Landschaftsplaner im Schöneberger Gartenbauamt, das für die Flächen zwischen den Reichsbahngleisen zuständig ist. „Bis auf Gras- und Krautflora ist die Vegetation abgeholzt worden“, sagte Nass der taz. Wie der Beamte bei den Reichsbahnarbeitern am Ort der Abholzung erfahren hat, mußten Bäume und Sträucher weichen, weil sie die Sicht zwischen zwei Bahn-Stellwerken behindern. Ein bisher ungenutztes Stellwerk sei von der Reichsbahn wegen Umbauarbeiten wieder in Betrieb genommen worden. Die Rodungsaktion der Reichsbahn verstoße gegen das Naturschutzgesetz, das in der Zeit vom 1.März bis 30.September, der sogenannten „Vegetationszeit“, Rodungen aus Rücksicht auf Kleintiere verbietet. Die Reichsbahn habe weder beim Gartenbauamt noch beim Umweltsenator um eine Ausnahmegenehmigung nachgefragt. Das Gartenbauamt werde gegen die Reichsbahn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Auch der Sprecher des Umweltsenats, von Bargen, bestätigte, daß die Gleisanlagen unter das Naturschutzgesetz fallen.

henk