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Eine haarige Sache

■ Kosmetikerin will geistig behinderte Frau nicht behandeln

Die junge, geistig behinderte B. und ihre Sozialarbeiterin Wendelberger betraten den Bio-Kosmetikladen in der Goltzstraße. B. wollte sich die Haare an den Beinen entfernen lassen. Die Sozialarbeiterin hatte den Termin extra in diesem Laden vereinbart, weil ihr das das Etikett „Bio“ sehr „sympathisch“ erschien.

Zur Behandlung würde Bienenwachs verwendet. Während der Terminabsprache hatte die Sozialarbeiterin erwähnt, daß B. geistig behindert ist. Kein Problem. Die Angestellte sei „recht freundlich“ gewesen.

Jetzt aber stand ihnen die Geschäftsführerin, Petra Schulte, gegenüber. Sie sei offensichtlich auf den Besuch der beiden vorbereitet gewesen.

„Ohne B. eines Blickes zu würdigen“, hätte sie - so die Sozialarbeiterin - gesagt, daß eine „solche“ Terminvereinbarung eine Zumutung wäre - sowohl für die Kosmetikerin als auch für die Kundin. Schließlich würde das Entfernen der Haare an den Beinen weh tun.

„Damit verdienen doch Kosmetikerinnen ihr Geld“, sagt Wendelberger. Warum wird geistig Behinderten der gleiche Wunsch nach einem schönen Äußeren, den andere Menschen auch haben, versagt?

Falls die Kosmetikerin meine, B. sei wegen ihrer geistigen Behinderung nicht zu handhaben, gibt Wendelberger zu bedenken, daß B.s geistige Behinderung kaum zu bemerken sei. „Lediglich ihre Reaktionen sind etwas langsam.“ Im Kosmetik -Salon hätte sie dann auch die ganze Zeit geschwiegen. Nur am Ende hätte sie gesagt: „Ich wünsche, daß ihr Laden pleite geht.“

Als die beiden, um sich wegen des diskriminierenden Verhaltens zu beschweren, ein zweites Mal in das Geschäft gingen, hätte die Kosmetikerin nur ein „spöttisches Lächeln“ übrig gehabt und gesagt, es stehe ihr frei, Kunden in ihrem Laden auch abzulehnen.

Am Telefon war die Geschäftsführerin gegenüber der taz zu keiner Stellungnahme bereit. „Schreiben Sie, was Sie wollen“, sagte sie.

E.K.

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