Haftbefehl nach Durchsuchungen

Berlin (taz) - Auch gestern war die Bundesanwaltschaft (BAW) auf „Terroristen-Suche“ und hat erneut vier Wohnungen im Bundesgebiet durchsuchen lassen.

Bereits am Donnerstag hatte es auf Antrag von Generalbundesanwalt Rebmann über 35 Durchsuchungen im gesamten Bundesgebiet und West-Berlin gegeben. Dabei, so die BAW, sei in einer Düsseldorfer Wohnung ein 32jähriger Mann festgenommen worden, gegen den der Bundesgerichtshof gestern Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion (RAF) erlassen hat. Er stehe in dringemdem Verdacht, der RAF seit November 1987 anzugehören.

Gestern waren vier Wohnungen in Karlsruhe und Pforzheim das Ziel der BAW. „Das sind Anschlußdurchsuchungen aufgrund von Funden, die wir in der Berliner Manteuffelstraße am Tag zuvor sichergestellt haben“, erklärte die BAW. Begründung für diese Massendurchsuchung sind laut BAW “ zwei Ermittlungsverfahren gegen eine Person in Berlin und eine im Stuttgarter Raum“. Die beiden stehen unter dem Verdacht, „Mitglieder in der RAF zu sein“. Einen Haftbefehl gegen die Verdächtigen gebe es aber nicht, so die BAW.

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