: Weiterer Haftbefehl wegen des Verdachts der RAF-Mitgliedschaft
Berlin (taz/dpa) - Eine weitere Festnahme im Zusammenhang mit den bundesweiten Hausdurchsuchungen der letzten Woche vermeldete die Bundesanwaltschaft (BAW) am Wochenende. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat am Sonntag Haftbefehl gegen einen 30jährigen Mann aus Stuttgart wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) erlassen. Wie die BAW mitteilte, sei der Beschuldigte „seit 1986 Mitglied der RAF, hatte jedoch schon seit 1985 Kontakt zu einem in Bayern inhaftierten RAF -Mitglied gehabt“. In der Wohnung des festgenommenen Mannes habe man, so die BAW, Betäubungsmittel der Marke „Ketanest“ gefunden. Das gleiche Präparat hatten die französischen Sicherheitsbehörden bei einer Razzia gegen die französische „Action Direct“ im Frühjahr diesen Jahres sichergestellt. Nach Angaben der BAW war bei dem Fund in Frankreich auch eine handschriftliche Gebrauchsanweisung dabei, die laut Schriftgutachten des BKA von Eva Haule-Frimpong stammen soll. Sie war unlängst wegen Zugehörigkeit zur RAF zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
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